Arbeitsgericht Hamburg entscheidet in der Sache Frau Eva Herman gegen den NDR (15.05.2008)
Das Arbeitsgericht Hamburg hat am 29. April 2008 ein Teilurteil und einen Aussetzungsbeschluss verkündet, die den Parteien inzwischen zugestellt worden sind.
Frau Herman hatte drei Kündigungen des NDR vom 13., 18. und 25. September 2007 angegriffen und Feststellung begehrt, dass das behauptete Arbeitsverhältnis auch nicht durch Fristablauf am 31.12.2007 geendet habe. Über diese Anträge hat das Arbeitsgericht entschieden und die Klage in erster Instanz abgewiesen.
Die Kammer hat es nicht als hinreichend dargelegt angesehen, dass Frau Herman abweichend von ihrem Vertrag als freie Mitarbeiterin tatsächlich in abhängiger Beschäftigung als Arbeitnehmerin im Arbeitsverhältnis zum NDR gestanden hat. Die Kammer hat es im Übrigen als rechtsmissbräuchlich angesehen, dass sich die Klägerin auf ihre Arbeitnehmerstellung beruft, weil sie sich gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern ausdrücklich als selbstständige Unternehmerin bezeichnet hatte.
Gegen diese Entscheidung des Arbeitsgerichts kann die Klägerin innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamburg einlegen. Soweit Frau Herman auch festgestellt wissen möchte, dass ihr der NDR zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Rechtstreit zunächst ausgesetzt worden, bis das Teilurteil rechtskräftig ist.
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