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EKD-Synode beschließt Verbesserungen des kirchlichen Arbeitsrechts

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Beiträge: 835
Ort: Kiel


New PostErstellt: 16.11.11, 19:45  Betreff: EKD-Synode beschließt Verbesserungen des kirchlichen Arbeitsrechts  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  



EKD-Synode beschließt Verbesserungen des kirchlichen Arbeitsrechts

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat zum Abschluss ihrer Tagung in Magdeburg am 9. November nach lebhafter Diskussion einmütig ein Kirchengesetz zum Arbeitsrecht in der Diakonie und eine Kundgebung verabschiedet, in der „Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ formuliert werden. Damit spricht sie sich für die Beibehaltung des Dritten Weges aus. Zugleich wurde beschlossen, an der Umsetzung des Dritten Weges weiterzuarbeiten. „In der heutigen Diskussion haben wir das Musterbeispiel eines demokratischen Prozesses erlebt“, sagte die Präses der Synode, Katrin Göring-Eckardt, nach den Beratungen des Plenums am Vormittag.

Um die Glaubwürdigkeit kirchlichen Handelns zu erhalten, seien Transparenz, die Erhebung belastbarer Daten zu den Arbeitsverhältnissen und bessere verbandspolitische Regulierungen und Rahmenbedingungen notwendig, heißt es in der Kundgebung. „Diakonische Unternehmen, die über privatrechtliche Konstruktionen in den Ersten Weg ausweichen wollen, müssen mit Ausschluss aus der Mitgliedschaft im Diakonischen Werk rechnen. Missstände wie Outsourcing mit Lohnsenkungen, ersetzende Leiharbeit und nicht hinnehmbare Niedriglöhne müssen zu ernsthaften Konsequenzen führen.“ Sie seien mit dem kirchlichen Arbeitsrecht nicht vereinbar.

Die Kundgebung lenkt das Augenmerk auch auf die veränderten Rahmenbedingungen im Sozial- und Gesundheitswesen, das durch die Öffnung für privatgewerbliche Träger unter wachsendem Wettbewerbsdruck steht. Das Problem mangelnder Refinanzierung betreffe viele Träger, so die Kundgebung. „Angemessene Refinanzierung ist aber die Grundlage für faire Bezahlung.“

Im Verfahren des Dritten Weges sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Dienstgemeinschaft verbunden, die Festlegung der Arbeitsbedingungen erfolgt in einer paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission. Das Verfahren des Dritten Weges strebt Konsensentscheidungen an und sieht im Konfliktfall ein verbindliches Schlichtungsverfahren vor.

Die Synode sprach sich dafür aus, eine unabhängige Studie zu den Arbeitsbedingungen in den kirchlichen Einrichtungen in Auftrag zu geben. Der Rat der EKD hatte bei seiner Sitzung am 5. November einen entsprechenden Beschluss gefasst.


Quelle: PM der EKD vom 9.11.2011



Fachanwalt für Arbeitsrecht Richard Albrecht Rostock und Kiel



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