Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen FilesDateien
Arbeitsrecht - Forum zum Thema Arbeitsrecht

Fragen, Antworten, aktuelle Informationen und Meldungen zum Arbeitsrecht

Auf diesem Forum zum Arbeitsrecht können Sie sich kostenfrei informieren und Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen stellen.

Wenn Sie direkt mit mir Kontakt aufnehmen möchten bzw. mich beauftragen wollen, können Sie das E-Mail Kontaktformular meiner
Webseite benutzen oder Sie setzen sich telefonisch mit den Mitarbeitern meiner Rechtsanwaltskanzleien in Rostock oder in Kiel in Verbindung.


Das Arbeitsrechtsforum wird gestaltet und moderiert von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Richard Albrecht: www.ra-albrecht.de




 
Urlaubsabgeltungsansprüche und Ausschlussfristen

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Admin
Administrator

Beiträge: 835
Ort: Kiel


New PostErstellt: 10.08.11, 17:24  Betreff: Urlaubsabgeltungsansprüche und Ausschlussfristen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  




 

Urlaubsabgeltungsansprüche und Ausschlussfristen

 

Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann. 

Die Klägerin war bei der Beklagten von Oktober 1975 bis zum 31. März 2008 als Krankenschwester in Teilzeit beschäftigt. Sie ist seit dem 19. Oktober 2006 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt und bezieht seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung. Mit Schreiben vom 25. Februar 2009 verlangte sie von der Beklagten, den ihr aus den Jahren 2007 und 2008 noch zustehenden Urlaub in Höhe von 1.613,62 Euro abzugelten. Nach § 37 Abs. 1 des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 (TV-L) verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unter anderem, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten schriftlich geltend gemacht werden. Das Arbeitsgericht hat die Beklagte verurteilt, den gesetzlichen Mindesturlaub für 2007 und 2008 in Höhe von 957,50 Euro brutto abzugelten. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen. 

Die auf die Abgeltung ihres gesetzlichen Mindesturlaubs beschränkte Revision der Klägerin war vor dem Neunten Senat ohne Erfolg. Ihre Urlaubsabgeltungsansprüche verfielen wegen Versäumung der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TV-L. Der Anspruch auf Abgeltung des bestehenden Urlaubs entsteht auch bei über das Arbeitsverhältnis hinaus andauernder Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird sofort fällig. Er ist nicht Surrogat des Urlaubsanspruchs, sondern reine Geldforderung und unterliegt damit wie andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen. Das gilt auch für die Abgeltung des nach § 13 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 3 Abs. 1 BUrlG unabdingbaren gesetzlichen Mindesturlaubs.

 

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 63/11

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. August 2011 - 9 AZR 352/10 - 
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20. April 2010 - 12 Sa 1448/09 - 

Der Senat hat in den ähnlich gelagerten Verfahren - 9 AZR 365/10 - und - 9 AZR 475/10 - ebenfalls angenommen, die streitgegenständlichen Urlaubsabgeltungsansprüche seien wegen Versäumung der maßgeblichen Ausschlussfristen verfallen. 







nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com

Layout © subBlue design