Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen FilesDateien
Arbeitsrecht - Forum zum Thema Arbeitsrecht

Fragen, Antworten, aktuelle Informationen und Meldungen zum Arbeitsrecht

Auf diesem Forum zum Arbeitsrecht können Sie sich kostenfrei informieren und Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen stellen.

Wenn Sie direkt mit mir Kontakt aufnehmen möchten bzw. mich beauftragen wollen, können Sie das E-Mail Kontaktformular meiner
Webseite benutzen oder Sie setzen sich telefonisch mit den Mitarbeitern meiner Rechtsanwaltskanzleien in Rostock oder in Kiel in Verbindung.


Das Arbeitsrechtsforum wird gestaltet und moderiert von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Richard Albrecht: www.ra-albrecht.de




 
Überstunden streichung!

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Genervt
Gast
New PostErstellt: 20.01.11, 00:12  Betreff: Überstunden streichung!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  



Hallo , hab eigentlich nur ein kleines anliegen!

Darf mein Arbeitgeber mir erbrachte überstunden einfach streichen , weil ich im Dienstplan die erbachte Arbeitszeit/Überstunden nicht Unterschrieben habe ??

Die Arbeitszeit wurde im Dienstplan mit Open End angegeben ...

Wäre für eine Antwort sehr Dankbar!

Information: Arbeite in der Gastronomie!

mfg
nach oben
Admin
Administrator

Beiträge: 835
Ort: Kiel


New PostErstellt: 20.01.11, 12:46  Betreff: Re: Überstunden streichung!  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo,

deine Frage möchte ich kurz wie folgt beantworten.

Erbrachte Überstunden dürfen natürlich nicht einfach gestrichen werden. Hierfür ist es unerheblich, ob Sie diese im Dienstplan gegengezeichnet haben.

Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung könnte dies natürlich zu Beweisproblemen führen, wenn Sie diese nicht anerkannt haben.

Wenn diese aber tatsächlich geleistet worden und im Stundennachweis vorhanden sind, könnten diese notfalls gerichtlich eingeklagt werden.

Entscheidend ist, dass die Überstunden tatsächlich geleistet worden sind.

Diese sind damit zu vergüten.

Sehr wichtig ist, dass es im Gaststättengewerbe einen Manteltarifvertrag gibt sowie einen Lohntarifvertrag.

Dies variiert jeweils von Bundesland zu Bundesland.

Beispielsweise ist im Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes Schleswig-Holstein festgelegt, dass jeweils ein verbindlicher Dienstplan mit den Dienstzeiten, also nicht gerade Open End, im Voraus für zwei Wochen zu erstellen und gut sichtbar im Betrieb auszuhängen ist.

Die geleisteten Überstunden sind zu vergüten. Hierzu ist mit Ihnen eine Vergütungsabrede zu vereinbaren.

Geregelt ist auch, dass die Zuschläge entweder in Form von Geld oder Freizeit gewährt werden können.

So werden nach dem Manteltarifvertrag des Hotel- und Gaststättengewerbes des Landes Schleswig-Holstein ab der 170igsten Stunde die Mehrarbeitsstunden mit einem Zuschlag von
25 % und von der 216igsten ab mit einem Zuschlag von 30 % vergütet.

Zu beachten sind damit immer der Manteltarifvertrag sowie der jeweilige Lohntarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Ein Streichen ist damit ganz klar nicht zulässig, sondern der Arbeitgeber muss eine Vergütung mit Zuschlag bezahlen.

Ich hoffe, dass ich dir mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen



Richard Albrecht
Rechtsanwalt





[editiert: 20.01.11, 12:50 von Admin]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com

Layout © subBlue design