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Arbeitsrecht - Forum zum Thema Arbeitsrecht
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Das Arbeitsrechtsforum wird gestaltet und moderiert von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Richard Albrecht: www.ra-albrecht.de
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BOB
Gast
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Erstellt: 01.04.10, 00:26 Betreff: Minijob und Feiertagsvergütung
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Hallo, habe folgendes Problem. Ich arbeite auf 400 € basis im Einzelhandel. Muss dabei jede Woche 18 Stunden arbeiten. Habe ich dabei anrecht auf eine Feiertagsvergütung oder kann mein Arbeitgeber einfach sagen, sie arbeiten ja diesen freitag nicht und somit zahle ich den Kafreitag nicht, kommen sie dafür am Samstag und arbeiten dann ihre Stunden. Gibt es da nicht zumindest anteilig einen bestimmten Teil? Alle festangestellten haben auch nur einen Rolltag die Woche und bekommen den Tag trotzdem Voll bezahlt. Kann er das so machen?
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Admin
Administrator
Beiträge: 835 Ort: Kiel
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Erstellt: 15.04.10, 17:32 Betreff: Re: Minijob und Feiertagsvergütung
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Hallo BOB,
deine Frage vom 02.04.2010 möchte ich wie folgt beantworten.
Als Minijobber hast du wie alle anderen angestellten Arbeitnehmer hierzu gehören nicht nur die Aushilfen, sondern auch Teilzeitmitarbeiter, einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagsvergütung. Ein derartiger Anspruch lässt sich auch nicht durch den Arbeitsvertrag außer Kraft setzen.
Damit hast du als Minijobber einen Anspruch auf die Vergütung, die du erhalten hättest, wenn du an diesem Tag ganz normal gearbeitet hättest.
Du hast dann keinen Anspruch auf die Feiertagsvergütung, wenn du an diesem Feiertag gar nicht hättest arbeiten müssen.
Wichtig ist von daher, dass vorher feste Arbeitstage vereinbart werden, um eine Umgehung der Feiertagsvergütung durch den Arbeitgeber zu vermeiden.
Wenn der Arbeitgeber versucht die Arbeitszeit wie bei dir bewusst zu verlegen, um dem Entgeltfortzahlungsanspruch zu entgehen oder die Stunden an einem anderen Wochentag nachholen zu lassen, hast du neben dem Entgelt für den Feiertag immer noch den Anspruch auf die zusätzliche Arbeitszeitvergütung.
Von daher vermute ich, dass dein Chef bewusst versucht deinen Anspruch auf die Feiertagsvergütung zu vermeiden.
Wichtig ist auch noch, dass ein geringfügig Beschäftigter einen anteiligen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat. Dies ist dann der Fall, wenn diese Zahlungen im Betrieb üblich oder auch tarifvertraglich geregelt sind. Es gibt hier aber auch Tarifverträge, die abweichende Vereinbarungen zu Lasten der Minijobber enthalten. Einige Tarifverträge enthalten sogenannte Öffnungsklauseln. Dies gilt auch für Arbeitsvertragsrichtlinien bei caritativen Einrichtungen.
Gerade bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld musst du als Minijobber immer aufpassen, dass die Grenze von 400,00 € im Monat, also 4.800,00 € im Jahr, nicht überschritten wird. Es kann dann sein, dass die Minijobzentrale die Sozialversicherungspflicht feststellt. Das gesamte Beschäftigungsverhältnis könnte sozialversicherungspflichtig werden, sodass du auch dann Sozialversicherungsbeiträge abführen müsstest.
Ansonsten führt der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 25 % und ab dem 01.07.2010 von 30 % auf den Verdienst ab. Hiervon gehen 15 % in die gesetzliche Rentenversicherung, 13 % in die gesetzliche Krankenversicherung und 2 % Lohnsteuer an das Finanzamt.
Du hast auch noch die Möglichkeit deine Rentenversicherungsbeiträge freiwillig aufzustocken.
Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Angaben weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Albrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
[editiert: 15.04.10, 19:00 von Admin]
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BOB
Gast
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Erstellt: 27.04.10, 13:39 Betreff: Re: Minijob und Feiertagsvergütung
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Ja ich dachte mir das schon. Vielen Dank. Werde mal ein paar vorsichtige Worte mit meinem Chef sprechen und sehen, ob wir da nicht zu einer Lösung kommen.
Vielen Dank für die Antwort
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