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Arbeitsrecht - Forum zum Thema Arbeitsrecht
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Beiträge: 835 Ort: Kiel
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Erstellt: 30.09.08, 21:11 Betreff: Hinzuverdienst für Langzeitarbeitslose
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mehr Hinzuverdienst für Langzeitarbeitslose
Der Bundesrat hat am 08.07.2005 dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose zugestimmt. Das Gesetz kann damit am 01.10.2005 in Kraft treten.
Der Bezugspunkt für den Freibetrag ist künftig das Bruttoeinkommen. Die bisherigen Absetzbeträge (z. B. für Werbungskosten, Beiträge zu privaten Versicherungen, Beiträge zur Riesterrente) werden durch einen Grundfreibetrag in Höhe von 100,00 € ersetzt.
Bei dem was darüber hinausgeht, darf der Langzeitarbeitslose bei einem Bruttoeinkommen bis 800,00 € 20 % behalten. Im Bereich über 800,00 € bleiben nur noch 10 % anrechnungsfrei. Ab 1.200,00 € bei Alleinstehenden und ab 1.500,00 € bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern besteht keine Möglichkeit mehr des Hinzuverdienstes.
Langzeitarbeitslosen sollen dadurch größere Anreize für die Aufnahme einer gering bezahlten Tätigkeit geboten werden und die gefundene Neuregelung ist damit ein erster Einstieg in den so genannten „Kombilohn“, bei dem ein niedriger Erwerbslohn mit einem staatlichen Zuschuss aufgestockt wird. Bundeswirtschaftsminister Clement hat betont, dass das Lohnabstandsgebot eingehalten werde, denn je höher das Einkommen desto weniger lohnt es sich für den Hinzuverdiener weiter Arbeitslosengeld II zu beziehen.
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