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Arbeitsrecht - Forum zum Thema Arbeitsrecht

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Firma stellt Rechnung für Bearbeitung von Bußgeldbescheid

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Autor Beitrag
Pappnase70
Mitglied

Beiträge: 7

New PostErstellt: 01.02.12, 23:19  Betreff: Firma stellt Rechnung für Bearbeitung von Bußgeldbescheid  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  



Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe mit dem Firmenwagen falsch geparkt. Der Bußgeldbescheid für das Ticket ging an meine Firma. Jetzt habe ich für das Bearbeiten des Bußgeldbescheides, sprich für das Eintragen meiner Adresse und das zurücksenden zur Bußgeldstelle durch unsere Sekretärin, eine Rechnung von meiner Firma über 20€ bekommen.

Ist eine Firma dazu berechtigt ihren eigenen Angestellten für solche Sachen eine Rechnung zu stellen? Im Arbeits-bzw. Dienstwagenvertrag ist das Thema nicht erwähnt.


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Admin
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Beiträge: 835
Ort: Kiel


New PostErstellt: 03.02.12, 20:17  Betreff: Re: Firma stellt Rechnung für Bearbeitung von Bußgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo Pappnase70,

Deine Frage möchte ich wie folgt beantworten.

Dass dir Deine Firma die Bearbeitungskosten für den Bußgeldbescheid in Rechnung stellt, dürfte arbeitsrechtlich nicht zu beanstanden sein. Kosten in Höhe von 20,00 € dürften als reiner Zeitaufwand angemessen sein. Der Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers beruht auf § 280 Abs. 1 BGB. Dies sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber. In Betracht kommt hier die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht. Durch das falsche Parken, also das nicht korrekte Verhalten, ist dieser Schaden und der Arbeitsaufwand beim Arbeitgeber entstanden.

Anders sind die Fälle etwa bei den Kosten der Lohnpfändung. Es kommt durchaus vor, dass Arbeitseinkommen von Gläubigern beim Arbeitgeber gepfändet werden. Hier kommen als Anspruchsgrundlagen die Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 670, 677, 683 BGB in Betracht. Weiter daneben die Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß
§ 788 Abs. 1 Halbs. 1 ZPO wie auch auf Schadensersatz aus Pflichtverletzungen gemäß § 280 Abs. 1 BGB. Sämtliche dieser Anspruchsgrundlagen liegen bei den Kosten der Lohnpfändung nicht vor. Der Arbeitgeber hat dann keinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer.

Diese Kosten sind nur erstattungsfähig, wenn eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag zu dieser Erstattungsfähigkeit vorliegt. Der Arbeitgeber hat selbst nicht einmal einen Aufwendungsersatzanspruch aus einem Auftragsverhältnis gemäß § 670 BGB, weil der Arbeitgeber kein Geschäft besorgt, welches ihm vom Arbeitnehmer übertragen worden ist.

Aber auch selbst diese Vereinbarungen unterliegen noch einer AGB-Kontrolle und könnten unwirksam sein.

Bei Dir verhält sich der Fall aber wie oben stehend ausgeführt anders, sodass meiner Rechtsauffassung nach hier ein Schadensersatzanspruch besteht.

Mit freundlichen Grüßen



Richard Albrecht
Rechtsanwalt


[editiert: 03.02.12, 20:19 von Admin]
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Pappnase70
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Beiträge: 7

New PostErstellt: 03.02.12, 23:36  Betreff: Re: Firma stellt Rechnung für Bearbeitung von Bußgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Ist es auch rechtens, wenn die Firma das Geld für die Rechnung einfach von meinem Gehalt abzieht?

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Pappnase70
Mitglied

Beiträge: 7

New PostErstellt: 04.02.12, 23:16  Betreff: Re: Firma stellt Rechnung für Bearbeitung von Bußgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo Admin,
verspätet vielen Dank für Deine Antwort.
Laut Deiner Aussage ist also eine Berechnung für die Bearbeitung solcher Bußgeldbescheide durch die eigene Firma berechtigt, wenn für mich auch erst einmal ungewöhnlich, da ich bei vergangenen Firmen, bei denen ich auch mit Firmenwagen tätig war, nie solche Rechnungen erstellt wurden.
Mich stört inzwischen eigentlich nur der Einzug der Rechnung. Ich habe die Rechnung per Post erhalten mit der Zahlungsaufforderung sofort.Kurze Zeit später mit Überweisung meines Gehalts habe ich festgestellt, das der Betrag der Rechnung von meinem Gehalt einbehalten wurde. Dazu muß man sagen, ich bin angestellt bei Firma A, den KFZ-Firmenwagenvertrag habe ich bei Firma B, natürlich der selbe GmbH Geschäftsführer bei beiden Firmen. Ist dieser wirklich berechtigt mir von meinem Gehalt den Betrag einfach abzuziehen?


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Admin
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Beiträge: 835
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New PostErstellt: 08.02.12, 12:40  Betreff: Re: Firma stellt Rechnung für Bearbeitung von Bußgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo Pappnase70,

Deine Firma darf im Prinzip aufrechnen. Es würden sich zwei Forderungen aufrechenbar gegenüberstehen. Der Arbeitgeber muss aber stets die Pfändungsfreigrenzen für das Arbeitseinkommen beachten. Falls Dein Verdienst innerhalb dieser Pfändungsfreigrenzen liegt, darf die Firma das Geld nicht einfach mit dem Gehalt verrechnen. Deine Pfändungsfreigrenzen hängen von Deiner individuellen Situation ab. Zu berücksichtigen wären hier Unterhaltspflichten, insbesondere gegenüber Kindern. Einen Rechner für die Berechnung Deiner individuellen Pfändungsfreigrenze findest Du hier auf dem Forum unter „Arbeitshilfen“.

Mit freundlichen Grüßen



Richard Albrecht
Rechtsanwalt

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New PostErstellt: 08.02.12, 12:51  Betreff: Re: Firma stellt Rechnung für Bearbeitung von Bußgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  



Hallo Pappnase70,

ich nehme auf Deine erneute Frage Bezug.

Die meisten Arbeitgeber werden ihren Arbeitnehmern sicherlich für die Bearbeitung derartiger Bußgeldbescheide keine Gebühren, also den Arbeitsaufwand, in Rechnung stellen.

Wie ich Dir ausführlich dargelegt habe, halte ich eine angemessene Bearbeitungspauschale für rechtlich gerechtfertigt. Für mich nicht nachvollziehbar ist aber, dass Du den Dienstwagenüberlassungsvertrag von einer anderen Firma hast. Dies passt natürlich nicht zusammen, sodass dann die Tatsache der Inrechnungstellung der 20,00 € tatsächlich zweifelhaft wäre. Üblicherweise erhältst Du zusammen mit Deinem Arbeitsvertrag einen Dienstwagenüberlassungsvertrag. Den Dienstwagen müsstest Du dann nach der Ein-Prozent-Regelung als geldwerten Vorteil mit versteuern.

Du müsstest eigentlich einen Rechtsanwalt aufsuchen und Deinen Arbeitsvertrag, den Dienstwagenüberlassungsvertrag, den Bußgeldbescheid, die letzte Gehaltsabrechnung mit der Verrechnung mitbringen und den Sachverhalt schildern und ganz genau prüfen lassen. Dies ist natürlich insofern etwas unglücklich, als das die entstehenden Kosten höher sind, als die in Rechnung gestellte Bearbeitungspauschale. Dies macht nur Sinn, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die die Kosten für eine Erstberatung übernehmen würde.

Mit freundlichen Grüßen



Richard Albrecht
Rechtsanwalt

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Pappnase70
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Beiträge: 7

New PostErstellt: 11.02.12, 01:44  Betreff: Re: Firma stellt Rechnung für Bearbeitung von Bußgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo Admin und Danke für Deine Bemühungen,

natürlich ist ein Rechtsstreit zur momentanen Situation und zumal zum erwähnten Betrag nicht sinnvoll. Da ich mich noch in der Probezeit befinde, würde es eh zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
Ich wollte eigentlich nur wisen, wie sich die ganze Angelegenheit rechtlich verhält.

Zum besseren Verständnis sollte ich die Sache besser beschreiben.

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit, nennen wir sie Firma-A GmbH. Die Dienstwagenvereinbarung habe ich mit Firma-B GmbH. Natürlich haben beide GmbHs den selben Geschäftsführer. Ein Zustand den ich kannte, der Geschäftsführer vermietet sich seine eigenen Fahrzeuge über eine andere Gmbh selbst.
Jetzt kommt es aber zum Punkt. Die Bearbeitung des Bußgeldbescheides erstellt mir Firma B, also die GmbH mit der ich die Dienstwagenvereinbarung habe. Danach zieht mir aber Firma A den Betrag der von Firma B erstellt wurde von meinem Gehalt ab.

Die 1% Regelung entfällt übrigens, da ich den Firmenwagen nicht privat nutzen darf.

Die Frage ist also, darf Firma A eine Rechnung von Firma B von meinem Gehalt, das ich von Firma A beziehe einfach einbehalten???




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Admin
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Beiträge: 835
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New PostErstellt: 15.02.12, 17:17  Betreff: Re: Firma stellt Rechnung für Bearbeitung von Bußgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo Pappnase70,

ich nehme auf Deine nochmalige Nachfrage Bezug. Du hast Dir Deine Frage eigentlich schon selbst beantwortet. Wenn der Sachverhalt so ist, habe ich erhebliche Bedenken, dass
der Abzug der Bearbeitungsgebühr gerechtfertigt ist. Dies dürfte hier nicht der Fall sein. Ich halte überhaupt den Dienstwagenüberlassungsvertrag für fragwürdig, da Du mit der Firma-B GmbH überhaupt kein Arbeitsverhältnis hast. Bei dieser Konstellation ist zusammenfassend betrachtet die in Rechnung Stellung der Bearbeitungsgebühr sicherlich nicht gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen



Richard Albrecht
Rechtsanwalt

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Pappnase70
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Beiträge: 7

New PostErstellt: 15.02.12, 21:16  Betreff: Re: Firma stellt Rechnung für Bearbeitung von Bußgeldbescheid  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Vielen Dank an den Admin für die Beantwortung.

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