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Arbeitsrecht - Forum zum Thema Arbeitsrecht

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Arbeitsrechtliche Probleme der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika

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Admin
Administrator

Beiträge: 835
Ort: Kiel


New PostErstellt: 04.06.10, 13:30  Betreff: Arbeitsrechtliche Probleme der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  



Arbeitsrechtliche Probleme der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika

Die Weltmeisterschaft hat begonnen und ein Blick auf den Spielplan verrät, dass etliche Spiele während der regulären Arbeitszeit stattfinden. Begeisterte Fußballfans, die sich mit Ihrem Arbeitgeber nicht auf einen „WM-Urlaub“ verständigen konnten, mögen sich nun fragen, ob sie die „WM-Krankheit“ nehmen oder den Urlaub eigenmächtig antreten können.

Der eigenmächtige Urlaubsantritt für ein WM-Spiel ist arbeitsrechtlich höchst gefährlich. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub antritt, er seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und ein solches Verhalten geeignet ist, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Von einem eigenmächtigen Urlaubsantritt kann also nur dringend abgeraten werden.

Es könnte auch die Versuchung nahe liegen, sich für einzelne WM-Spieltage mit vorgeschobenen Gründen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschleichen, um auf diese Art und Weise eine bezahlte Freistellung zu erlangen. Auch hier ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sehr streng. Das Vortäuschen einer Krankheit und Erschleichen der Entgeltfortzahlung stellt einen Grund dar, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Also auch hier unbedingt Finger weg.

Damit bleibt als Alternative nur, sich mit dem Arbeitgeber auf die Genehmigung eines Fernsehers am Arbeitsplatz zu verständigen. Hier sind Arbeitnehmer in Betrieben in denen ein Betriebsrat besteht im Vorteil, da das Bundesarbeitsgericht die Frage, ob Radio hören bzw. ein Fernseher im Betrieb erlaubt ist, als mitbestimmungspflichtig ansieht. Ein fußballbegeisterter Betriebsrat ist daher in derartigen Fällen schon die halbe Miete.



Fachanwalt für Arbeitsrecht Richard Albrecht


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