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Arbeitsrecht - Forum zum Thema Arbeitsrecht

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Abzug der Minusstunden vom Gehalt

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Autor Beitrag
heike
Gast
New PostErstellt: 06.10.11, 13:55  Betreff: Abzug der Minusstunden vom Gehalt  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  



Hallo

ich habe eine Frage.
Mein Vertrag ist zum 30.09.2011 ausgelaufen, im April berichtete ich meiner Chefin über die bestehende Schwangerschaft. Die Angesammelten Minusstunden wäre ich bereit gewesen abzuarbeiten, jedoch wollte sie dies nicht. Jetzt habe ich gestern meine Endabrechnung erhalten und sie zog mir die 29 Minusstunden vom Gehalt ab.
Ich hatte einen befristeten Vertrag (1 Jahr) mit festem Monatslohn und einer Arbeitszeit von 38.5 Stunden pro Woche.

Nun meine Frage, ist dies aus rechtlicher Sicht überhaupt zulässig, dass sie mir die Minusstunden vom Gehalt abzieht?

Danke für die Antworten
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Admin
Administrator

Beiträge: 835
Ort: Kiel


New PostErstellt: 07.10.11, 13:46  Betreff: Re: Abzug der Minusstunden vom Gehalt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo Heike,

 

Deine Frage kann ich bei dieser bestehenden Konstellation aufgrund Deiner Angaben ganz genau beantworten.

 

Deine Chefin darf die 29 Minusstunden hier ganz eindeutig nicht vom Gehalt einbehalten. Du beziehst ein festes monatliches Gehalt mit einer fest vereinbarten Arbeitszeit von 38,5 Stunden die Woche. 


Wenn Dein Arbeitgeber daran verhindert war, Deine Dienste anzunehmen, verlierst Du nicht den Anspruch auf die Vergütung. Dies ist gesetzlich auch in § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. 


Das Annahmeverzugsrisiko bzw. das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Der Stundenabzug vom Gehalt ist damit nicht gerechtfertigt.

 

Im Übrigen sehen sogar flexible Arbeitszeitmodelle in den meisten Fällen bereits schon zum Jahreswechsel oder für den Fall des unverschuldeten Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis eine Stornierung etwaig angefallener Minusstunden vor.

 

In Deinem Fall ist die Rechtslage aber eindeutig.

 

Falls Du einen Anwalt vor Ort aufsuchen möchtest, beachte bitte, dass möglicherweise Ausschlussfristen gelten. Bei einer Tarifbindung und eventuell auch bei einer individualrechtlichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag könnte eine dreimonatige Ausschlussklausel gelten.

 

Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Richard Albrecht

Rechtsanwalt



[editiert: 07.10.11, 14:08 von Admin]
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