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Arbeitsrecht - Forum zum Thema Arbeitsrecht

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Kündigung nach erstem Arbeitstag - trotzdem Bezahlung?

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Autor Beitrag
I.L.
Gast
New PostErstellt: 30.11.11, 17:51  Betreff: Kündigung nach erstem Arbeitstag - trotzdem Bezahlung?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  



Hallo,
vor letzten Monat hatte ich einen Probetag bei einer Firma. Kurz darauf auch schon den ersten Arbeitstag. Einen Vertrag hatte ich zwar noch nicht unterschrieben, aber der Arbeitgeber bestand darauf, vor Arbeitsaufnahme einen Personalbogen auszufüllen. Somit hatte ich nicht schwarz gearbeitet.
Es handelte sich um eine Fließbandarbeit und nach den 7 Std. Arbeit (zwischendurch 15 Min. Pause) kam ich nach Hause und hatte eine Rückenzerrung. Dementsprechend wollte ich die Tätigkeit nicht mehr ausführen und informierte den Arbeitgeber noch am selben Abend.
Meine Frage ist: Muss mir der Arbeitgeber nicht trotzdem den 7 stündigen Arbeitstag auszahlen?

MfG I.L.
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Admin
Administrator

Beiträge: 835
Ort: Kiel


New PostErstellt: 30.11.11, 21:59  Betreff: Re: Kündigung nach erstem Arbeitstag - trotzdem Bezahlung?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo I.L.,

selbstverständlich hast Du einen Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Vergütung, da es sich um den ersten Arbeitstag gehandelt hat. Ist noch nichts konkret vereinbart worden hast Du einen Anspruch auf die übliche Vergütung, die im Betrieb bezahlt wird.

Bei einer Tarifbindung hättest Du einen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung nach der jeweiligen Entgeltgruppe. Möglicherweise besteht auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag.

Noch keinen Anspruch hast Du auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da das Arbeitsverhältnis erst einen Tag bestanden hat. Diesen Anspruch hast Du gem. § 3 III Entgeltfortzahlungsgesetz nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Ich hoffe dass ich Dir mit diesen Angaben weiterhelfen konnte.


Richard Albrecht





[editiert: 30.11.11, 22:00 von Admin]
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I.L.
Gast
New PostErstellt: 01.12.11, 18:19  Betreff: Re: Kündigung nach erstem Arbeitstag - trotzdem Bezahlung?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

 Vielen Dank für die Antwort. Sie haben mir sehr geholfen!!!
 

MfG I.L.

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