Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen FilesDateien
Arbeitsrecht - Forum zum Thema Arbeitsrecht

Fragen, Antworten, aktuelle Informationen und Meldungen zum Arbeitsrecht

Auf diesem Forum zum Arbeitsrecht können Sie sich kostenfrei informieren und Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen stellen.

Wenn Sie direkt mit mir Kontakt aufnehmen möchten bzw. mich beauftragen wollen, können Sie das E-Mail Kontaktformular meiner
Webseite benutzen oder Sie setzen sich telefonisch mit den Mitarbeitern meiner Rechtsanwaltskanzleien in Rostock oder in Kiel in Verbindung.


Das Arbeitsrechtsforum wird gestaltet und moderiert von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Richard Albrecht: www.ra-albrecht.de




 
Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Admin
Administrator

Beiträge: 835
Ort: Kiel


New PostErstellt: 24.01.12, 19:22  Betreff: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  




Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion


Das Landesarbeitsgericht hat in seiner heutigen Sitzung die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion, die während der Probezeit ausgesprochen wurde, für wirksam gehalten und auch die Klage auf Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen.

Der Arbeitnehmer wurde von einem Pharmaunternehmen als chemisch-technischer Assistent beschäftigt und bei der Herstellung von Medikamenten im „Reinbereich“ eingesetzt. Der Arbeitgeber hatte für diesen Fertigungsbereich allgemein festgelegt, dass Arbeitnehmer mit Erkrankungen jedweder Art – insbesondere auch Arbeitnehmer mit HIV-Infektion – nicht beschäftigt werden dürfen. Er kündigte das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist während der Probezeit, nachdem er von der HIV-Infektion des Arbeitnehmers erfahren hatte.

Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung für rechtswirksam gehalten. Die Kündigung sei nicht willkürlich und verstoße deshalb nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Dem Arbeitgeber könne nicht verwehrt werden, für die Medikamentenherstellung allgemein den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer auszuschließen. Die Entscheidung, einen dauerhaft mit dem HI-Virus infizierten Arbeitnehmer zu entlassen, sei auf dieser Grundlage nicht zu beanstanden. Da auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung finde, komme es auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung nicht an.

Dem Arbeitnehmer stehe auch eine Entschädigung nach dem AGG nicht zu. Dabei könne dahinstehen, ob die bloße HIV-Infektion eine Behinderung im Sinne des AGG darstelle und ob der Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen erkrankten Arbeitnehmern ungleich behandelt worden sei. Denn eine – einmal angenommene – Ungleichbehandlung des Arbeitnehmers sei wegen des Interesses des Arbeitgebers, jedwede Beeinträchtigung der Medikamentenherstellung durch erkrankte Arbeitnehmer auszuschließen, gerechtfertigt.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 05/12 vom 13.01.2012; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Januar 2012 – 6 Sa 2159/11






[editiert: 24.01.12, 19:24 von Admin]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com

Layout © subBlue design