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Arbeitsrecht - Forum zum Thema Arbeitsrecht
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Beitrag |
Diana
Mitglied
Beiträge: 1
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Erstellt: 05.10.08, 18:10 Betreff: Kündigung einer Auszubildenden
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Meine Freundin und ich sind Auszubildende im 2. Lehrjahr. Meiner Freundin wurde mündlich mitgeteilt, dass sie in Kürze die fristlose Kündigung erhält. Hat der Arbeitgeber das Recht dazu, einem Auszubildenden diese Kündigung auszusprechen?
[editiert: 08.12.11, 21:41 von Admin]
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Admin
Administrator
Beiträge: 835 Ort: Kiel
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Erstellt: 06.10.08, 22:09 Betreff: Re: Kündigung einer Auszubildenden
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Hallo Diana,
die Kündigung im Ausbildungsverhältnis kann immer nur schriftlich erfolgen und muß zudem begründet werden. Zulässig ist Sie nur bei schweren Pflichtverletzungen wie z.B. Beleidigung des Ausbilders, Diebstahl oder mehrfach unentschuldigten Fehlens. Zu beachten ist auch , daß die Kündigung immer innerhalb von zwei Wochen ab der Pflichtverletzung erfolgen muß. Zulässig ist die Kündigung nur als sogenannte außerordentliche Kündigung. Gegen die Kündigung kann innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung vor dem Arbeitsgericht geklagt werden. Oft ist noch ein Schlichtungsverfahren vor dem zuständigen Schlichtungsausschuß vorgeschrieben. Vorraussetzung hierfür ist aber, daß ein Schlichtungsausschuß gebildet worden ist. Deiner Freundin kann damit so ohne weiteres nicht gekündigt werden. Es sei denn, es liegen wirklich erhebliche Pflichtverletzungen vor. Deine Freundin sollte unbedingt sofort nach Zugang der Kündigung einen Rechtsanwalt aufsuchen. Wichtig ist die dreiwöchige Klagefrist ab Zugang der Kündigung einzuhalten. Für Deine Freundin wird wahrscheinlich Prozeßkostenhilfe in Betracht kommen. Ich hoffe, daß ich Euch weiterhelfen konnte.
Gruß
Richard Albrecht
[editiert: 08.12.11, 21:53 von Admin]
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