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ich bin 20 Jahre alt und bei einer Versicherung tätig. Im Juli habe ich die Ausbildung welche ich 2008 begonnen habe beendet. Jetzt arbeite ich in der Versicherung die mich übernommen hat.
Nun habe ich vor mich umzubewerben.
Da in meinem Arbeitsvertrag nichts von Kündigungsfrist steht und ich schon mehrere gefragt habe, wobei jeder unterschiedlich antwortet wollten ich wissen ob sich hier wer auskennt wie meine Kündigungsfrist (also wenn ICH kündige) ist.
Erstellt: 29.09.11, 17:22 Betreff: Re: Welche Kündigungsfrist habe ich?druckenweiterempfehlen
Hallo Antonia,
vorschlagen möchte ich Dir in diesem Fall, dass Du mir eine Fotokopie des Arbeitsvertrages an meine E-Mailadresse: eingescannt übermittelst oder auch per Telefax auf die Nummer: 0381/4909442. Dann könnte ich Deine Frage sofort ganz genau beantworten. Kosten würde ich Dir hierfür nicht berechnen.
Es gibt hier zwei Möglichkeiten.
Dass der Arbeitsvertrag keine Regelung zu den Kündigungsfristen enthält, halte ich für unwahrscheinlich.
Wenn nichts vereinbart ist, würden grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
Deine Ausbildungszeit wird als Betriebszugehörigkeit angerechnet, sodass bei Deiner Dauer der Betriebszugehörigkeit für Dich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gelten würde.
Wenn Du jetzt sofort kündigen willst, könntest Du noch zum 31.10.2011 das Arbeitsverhältnis beenden.
Du hast aber mitgeteilt, dass Du bei einer Versicherung tätig bist. Ich vermute hier, dass Dein Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, dass der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe Anwendung findet. Prüfe ansonsten bitte deinen Arbeitsvertrag, ob ein Hinweis auf geltende Tarifverträge für das private Versicherungsgewerbe enthalten ist.
Hier würde dann eine längere Kündigungsfrist gelten. Die Kündigung wäre dann zum Vierteljahresschluss, also immer zum Quartalsende, zulässig. Zudem musst Du eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Quartalsende einhalten.
Du könntest damit frühestmöglich zum 31.12.2011 das Arbeitsverhältnis beenden.
Ich vermute, dass hier höchstwahrscheinlich dieser Hinweis auf den geltenden Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe im Arbeitsvertrag enthalten sein wird, sodass für Dich die Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende maßgebend sein wird.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, übermittel mir nochmals den Arbeitsvertrag.