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El Masri klagt jetzt gegen Mazedonien

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New PostErstellt: 21.05.12, 00:05  Betreff: El Masri klagt jetzt gegen Mazedonien  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen


El Masri klagt jetzt gegen Mazedonien

Vor acht Jahren begann dort das Unrecht an dem Deutsch-Libanesen – Urteil wird in einigen Monaten verkündet
Der wegen Körperverletzung angeklagte Khaled el Masri sitzt im Landgericht in Memmingen im Verhandlungssaal (Foto vom 30.03.10).
Der
wegen Körperverletzung angeklagte Khaled el Masri sitzt im Landgericht
in Memmingen im Verhandlungssaal (Foto vom 30.03.10). (Foto: Sebastian
Widmann)

Von Christian Rath

STRASSBURG
Bisher hat das Ulmer CIA-Entführungs-Opfer Khaled el-Masri nur gegen
die USA geklagt. Doch jetzt geht er auch gegen Mazedonien vor, wo das
Unrecht vor acht Jahren begann.

„Wenn es je einen Fall gab, der
vor diesen Gerichtshof gehört, dann ist es der Fall von Khaled
El-Masri.“ Das erklärte am Mittwoch Anwalt James Goldson vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der
Deutsch-Libanesese El Masri klagt dort gegen die Beteiligung Mazedoniens
an seiner Entführung und Folterung durch den US-Geheimdienst CIA vor
acht Jahren.

Der Ulmer El Masri, der seit 1994 deutscher
Staatsbürger ist, war Ende 2003 mit einem Reisebus nach Mazedonien
gefahren, um dort einen billigen Urlaub zu verbringen. Die mazedonischen
Grenzer holten ihn jedoch aus dem Bus, verdächtigten ihn, zu Al Qaida
zu gehören und brachten ihn in ein Hotel in der Hauptstadt Skopje. 23
Tage lang hielt ihn der mazedonische Geheimdienst UBK dort gefangen. El
Masri durfte niemand kontaktieren, weder seine Familie noch einen Anwalt
noch die deutsche Botschaft.

„Wie ein menschliches Frachtstück“ behandelt

Schließlich
wurde er am Flughafen von Skopje CIA-Agenten übergeben. Die schlugen
ihn erstmal zusammen und vergewaltigten ihn anal mit einem Gegenstand,
um ihn unter Schock zu setzen, so Anwalt Goldson. Dann wurde er „wie ein
menschliches Frachtstück“ mit einer gecharteten CIA-Maschine nach Kabul
geflogen, wo er in einem Geheimgefängnis vier Monate lang misshandelt
und verhört wurde. Am Ende merkten die Amerikaner, dass El Masri
ungefährlich war. Sie brachten ihn deshalb zurück nach Europa und
setzten ihn in Albanien an der Grenze zu Mazedonien aus.

Das war
im Mai 2004. Der ungeheuerliche Vorfall schlug hohe Wellen und wurde
intensiv untersucht. Sowohl der Bundestag, als auch das Europaparlament
und der Europarat hielten El Masri für glaubwürdig. Gegenüber der
Bundesregierung hatte sogar die US-Administration einen Fehler
eingeräumt. Es blieb aber unklar, ob El-Masri nur mit einem
gleichnamigen Al Qaida-Mitglied verwechselt wurde oder ob ihn seine
losen Kontakte zur Neu-Ulmer Islamisten-Szene verdächtig gemacht hatten.
Die Entführung eines deutschen Staatsbürgers durch den CIA belastete
jedenfalls das deutsche-amerikanische Verhältnis massiv, zumindest in
der Öffentlichkeit.

Doch jetzt gerät erstmals auch Mazedonien ins
Blickfeld. Anwalt Goldson, der El Masri im Auftrag der New Yorker
Stiftung „Open Society“ von Milliardär George Soros vertritt, wirft dem
Balkanstaat eine eindeutige Verletzung der Europäischen
Menschenrechtskonvention vor. Die dreiwöchige Gefangennahme in Skopje
sei eine illegale Freiheitsberaubung gewesen. Den Gewaltexzess am
Flughafen von Skopje habe die mazedonische Regierung geduldet und auch
das Verschwindenlassen in Kabul müsse sich Mazedonien zurechnen lassen.
„Ohne die Übergabe an die CIA wäre das alles nicht passiert“, sagte
Goldson. Die Regierung in Skopje habe wissen können, dass die USA
Gefangene heimlich in andere Staaten transportiert, um sie dann ohne
jeden rechtlichen Schutz mit in den USA unzulässigen Methoden zu
verhören. „Trotzdem hat die mazedonische Regierung keinerlei
diplomatischen Garantien verlangt und sich somit mitschuldig gemacht“,
kritisierte Goldson.

Späte Klage könnte zu juristischem Problem werden

Mazedonien
behauptet, man wisse nichts von einer CIA-Entführung. El Masri habe
sich damals 23 Tage lang freiwillig in dem Hotel in Skopje aufgehalten
und sei dann freiwillig in den Kosovo ausgereist. Diese dreiste
Geschichte reichte die Regierung aber nur schriftlich ein. In der
mündlichen Verhandlung beschränkte sie sich auf formale Argumente: Die
Klage El Masris sei unzulässig, weil er sich zu spät an den Gerichtshof
für Menschenrechte gewandt hatte.

Tatsächlich könnte die späte
Klage-Erhebung zu einem echten juristischen Problem werden. Nach den
Regeln des Gerichtshofs muss spätestens sechs Monaten nach der letzten
nationalen Entscheidung in Straßburg geklagt werden. Wenn deutlich zu
sehen ist, dass es keine nationale Entscheidung geben wird, dann beginnt
in diesem Moment die Sechs-Monatsfrist zu laufen.

El Masri hatte
Ende 2008 in Skopje Strafanzeige gegen unbekannte Beamte des
mazedonischen Innenministeriums gestellt und, als nichts passierte,
Mitte 2009 den Straßburger Gerichtshof angerufen. Die mazedonische
Regierung argumentiert nun - durchaus selbstentblößend -, el-Masri hätte
schon viel früher als 2009 merken müssen, dass er von der mazedonischen
Justiz nichts erwarten könne. „Aber er blieb jahrelang untätig“, warf
ihm Regierungsvertreter Kostadin Bogdanov vor. Anwalt Goldson erwiderte,
dass es in einem so komplexen Verfahren normal sei, wenn man 4,5 Jahre
brauche, um Beweise zu sammeln. In den USA hatte el Masri allerdings
schon 2005 - erfolglos - geklagt. „Doch dort ging es um Schadensersatz
und im Zivilrecht sind die Beweisanforderungen niedriger als bei einem
Strafverfahren wie in Mazedonien“, versuchte Goldson zu argumentieren.
In der Verhandlung wurde klar, dass El Masri und seine Unterstützer auf
das Wohlwollen des Gerichtshofs angewiesen sind, damit die Klage nicht
als verspätet abgewiesen wird.

Die Große Kammer des EGMR wird ihr
Urteil in einigen Monaten verkünden. Falls Mazedonien verurteilt wird,
muss der Staat el-Masri eine Entschädigung zahlen. Für den Kleinstaat,
der in die EU strebt, wäre es aber vor allem ein diplomatischer
Rückschlag.

Und Khaled el-Masri? Er nahm nicht selbst an der
Verhandlung in Straßburg teil. Der 48jährige sitzt noch bis Juni in
einem Gefängnis bei Ulm. Seit seiner Rückkehr nach Deutschland ist er
immer wieder ausgerastet, hat Feuer in einem Supermarkt gelegt und einen
Kommunalpolitiker tätlich angegriffen. Die Strafrichter werten seine
Traumatisierung zwar als strafmildernd, verurteilen ihn dann aber
trotzdem. Zuletzt hatte el Masri in der Haft einen Vollzugsbeamten
attackiert, weshalb er nun eine weitere Haftsrafe von vier Monaten
absitzen muss.

(Erschienen: 16.05.2012 15:20)

[Quelle: http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-El-Masri-klagt-jetzt-gegen-Mazedonien-_arid,5255169.html]




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