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Scheindungskonvention: Wohnungsfrage

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Autor Beitrag
Franzie
Dauerschreiber


Beiträge: 157
Ort: Aargau

Kinder:: 2 (96/99)
Zivilstand:: Geschieden
Alleinerziehend seit:: offiziell seit Jan 05


New PostErstellt: 16.06.06, 09:48  Betreff: Scheindungskonvention: Wohnungsfrage  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

 Guete Morgen,

ich werde die Scheidung einreichen sobald ich einen Anwalt habe. Wir haben schon am Anfang eine Scheindungskonvention geschrieben. Allerdings war da die Situation etwas anders. Ich erkläre kurz:

Wir wohnen in eine Haus das meine Schwiemu gehört. Wir haben von Anfang an Miete bezahlt. Als wir und trennten zog glm in die Kellerwohnung. Wir haben die Miete geteilt wobei ich den grossten Teil übernahm da ich auch "grösser" wohne.

Letztes jahr wollte er dass sie ihm das Haus überschreibt da es beim kauf vorgesehen war dass sie an ihm geht (grosstante finanziert und entsprechend so ein papier gemacht) ZU EIN GEGEBENE ZEITPUNKT. Nun war er der Meinung der zeitpunkt sei jetzt. Schwiemu hat abgelehnt und ende Jahr hat sie mit jeder von uns ein eingenen Mietvertrag abgeschlossen.

Meine Frage ist wie soll das jetzt in der Konvention geschrieben werden? Ich bin der Meinung da wir jeder sozusagen ein eingenen Wohnung haben (egal ob im gleichen Haus) hat der Punkt nichts mit der Scheidung zu tun. Glm wird zwar am Decke kleben aber es sind für mich zwar paar Schuhen und ich will kein Streit dem wegem Haus anfangen, das soll er doch mit seine Mutter ausbaden, oder?   In der erste Konvention wollte er dass dort der Zeitpunkt steht wo ich "das Feld räume" und er das ganze Haus für sich hat.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.





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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 16.06.06, 18:58  Betreff: Re: Scheindungskonvention: Wohnungsfrage  drucken  weiterempfehlen

salü Franzie

kurz zusammengefasst: das haus gehört der schwiegermutter. es besteht ein mietvertrag zwischen ihr und ihrem herrn sohn und ein zweiter zwischen ihr und dir.

ich denke, du siehst das ganz richtig: faktisch lebt ihr bereits getrennt, womit im scheidungsverfahren nicht mehr über die eheliche wohnung entschieden werden muss. in diesem verfahren kann an diesen beiden mietverträgen auch vom gericht nicht eingegriffen werden. dein angehender ex hat keinerlei möglichkeit, dir die wohnung zu kündigen, dir diese "abzunehmen" oder ähnliches.
er wird also keine möglichkeite haben, einen termin festzulegen, wann du das "feld zu räumen" hättest... hier hat ihm seine mami den riegel geschoben ;-)

sollte er tatsächlich irgendwann das haus übernehmen können, hätte er dann die möglichkeit, den mietvertrag zu kündigen. dafür bestehen dann aber wiederum auch vorschriften und rechtsmöglichkeiten, wobei sich die frage stellt, ob man tatsächlich seinen ex als vermieter will.... aber bis dahin ist offenbar, schwiegermutter sei dank, noch zeit...

gruss
angelface





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Franzie
Dauerschreiber


Beiträge: 157
Ort: Aargau

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Alleinerziehend seit:: offiziell seit Jan 05


New PostErstellt: 16.06.06, 23:13  Betreff: Re: Scheindungskonvention: Wohnungsfrage  drucken  weiterempfehlen

danke angelface

mami kennt halt ihren sohn auch  





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