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angelface
Experte
Beiträge: 663
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Erstellt: 08.10.05, 13:24 Betreff: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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Gestern hat der Nationalrat das am 07.07.2004 von NR Reto Wehrli (CVP) eingereichte Postulat behandelt und dem Bundesrat (zuständig BR Blocher SVP) zur Bearbeitung überwiesen. Gemäss diesem Auftrag wird der Bundesrat beauftragt 1. zu prüfen, wie die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht oder nicht mehr miteinander verheirateten Eltern gefördert und ob die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall verwirklicht werden kann; 2. dem Parlament gegebenenfalls Vorschläge für eine Revision der einschlägigen Bestimmungen des ZGB zu unterbreiten. Die Begründung von NR Wehrli lässt sich unter www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2004/d_gesch_20043250.htm nachlesen, die Wortmeldungen im NR finden sich unter http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4709/208721/d_n_4709_208721_208722.htm. Bekämpft wurde das Postulat primär von der SP (Jaqueline Fehr, Anita Thanei und Ruth-Gaby Vermot-Mangold). Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Argumentation von Jaqueline Fehr teile ich in absolut keiner Weise; jene von Anita Thanei kommt der Sache näher, ist jedoch immer noch sehr einseitig und jene von Ruth-Gaby Vermot ist durchaus realistisch. Ich selbst stelle mich aus anderen Gründen gegen die zwangsweise Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge: - Eine Änderung des ZGB, welche die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall erklärt, ist lediglich eine "Schlaftablette" die in der Praxis gar nichts ändert. Die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet nur, dass sich die Eltern bei wichtigen Entscheiden, welche das Kind betreffen, absprechen und einig sein müssen. Hinsichtlich der Betreuung des Kindes, des Umgangsrechts und auch des finanziellen Unterhalts müssen genau gleich Regelungen getroffen werden, ob nun die gemeinsame oder die einseitige elterliche Sorge vereinbart wurde. - Die gemeinsame elterliche Sorge im Urteil bedeutet längst nicht, dass sich dann beide Elternteile ausgeglichen um ihren Nachwuchs bemühen oder dass sich die Elternteile über die Jahre hinweg auch an die Einhaltung des Umgangsrechts halten. Dies ist immer noch von den Betroffenen selbst abhängig und da hilft ein halber Satz in einem Urteil gar nichts. Wenn jemand das Umgangsrecht oder die Unterhaltszahlungen blockieren will, dann blockiert diese Person - gemeinsame elterliche Sorge hin oder her. - Der Zwang zur gemeinsamen elterlichen Sorge schafft in jenen Fällen, in denen eine gemeinsame Entscheidung notwendig ist, sich die Eltern jedoch nicht einig sind, massive Probleme. Die Frage, wer dann entscheidet und die Verantwortung übernimmt bleibt offen. Wenn's wirklich hart zugeht, müsste diese Uneinigkeit der Eltern vor Gericht landen, was unter Umständen für das Kind schädliche Verzögerungen mit sich bringt, wo ein Richter entscheidet - der aber für die Folgen und das praktische Ergebniss seiner Entscheidung absolut keine Verantwortung übernimmt. - Würde ein Elternteil in einer für das Wohl des Kindes wichtigen Frage entscheiden, ohne den anderen Elternteil mit einzubeziehen, wäre dieser allenfalls gezwungen, dagegen u.U. auch auf dem Gerichtsweg vorzugehen. Dies ist in der Praxis kaum vorstellbar, würde doch der übergangene Elternteil verständlicherweise schon mit Rücksicht auf die Kinder auf eine Klage verzichten und - wie es heute ja schon gängige Praxis ist - mit der Faust im Sack resignieren. - NR Wehrli will insbesondere auch eine Korrektur des Art. 298 ZGB, welcher heute einer unverheirateten Mutter grundsätzlich die elterliche Sorge zugesteht. Dies ist heute gängige Praxis - wobei zu ergänzen ist, dass vielerorts auch dem unverheirateten Kindesvater ein Umgangsrecht mit seinem unehelichen Kind zugestanden und oft sogar auch praktiziert wird. Ich bin der Meinung, unverheiratete Eltern haben einen Grund, warum sie nicht geheiratet haben, und dieser liegt kaum beim Kind. Da scheint es mir doch wichtiger, dass das Kind eine klare Bezugs- und Entscheidungsperson hat, als dass es möglicherweise unter Auseinandersetzungen seiner Eltern, die gesetzlich provoziert sind, leidet. Die heute gültige Regelung, welche jenen Paaren, die sich in Bezug auf die Kinderfragen wirklich einig sind, die Option der gemeinsamen elterlichen Sorge offen lässt, reicht völlig aus und ist viel näher an einer lebbaren Praxis als die "Zwangsverbindung der Eltern durch das Gesetz". Wo wir nach meiner Ansicht Korrekturen brauchen ist bei den Anwälten und Richtern, welche die Betroffenen endlich richtig und vollständig über Rechte und Pflichten informieren sollten. Weiter brauchen wir Korrekturen in der Praxis, indem Mediatoren, Anwälte und Richter endlich realisieren, dass die Gesetze von 1907 inzwischen mehrfach verändert und überarbeitet wurden und dass sie den Stand von 2005 anzuwenden haben. Ein schönes Beispiel für mich sind die gewählten Formulierungen in Urteilen: da ist immer vom Recht der Erwachsenen, z.b. "Umgangsrecht des nicht Obhutsberechtigten" die Rede - aber es steht kein Ton davon in einem Trennungs- oder Scheidungsurteil, dass im Kindesrecht, indemselben Gesetzbuch, ausdrücklich das RECHT DES KINDES auf Umgang mit dem anderen Elternteil besteht. Wie seht ihr die gesetzliche Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall?
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sofo
Stammgast
Beiträge: 44
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Erstellt: 09.10.05, 05:40 Betreff: Re: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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hallo, immer werden die eltern gefordert sein, auch mit dem heutigen alleinigen sorgerecht ist dies so. mit dem gemeinsamen sorgerecht kann doch das recht des kindes auf beide elternteile besser wahrgenommen werden. heute gibt es nur die alleinige elterliche sorge als alternative bei streitigkeiten, gemeinsames sorgerecht würde, meiner meinung nach, die möglichkeit schaffen dass vermehrt auf eine einvermehmliche lösung hingearbeitet werden muss. es ist doch leicht allen auseinandersetzungen aus dem weg zu gehen in dem man blockiert. und schnell einmal vergessen wir dass wir für unsere kinder noch jahrelang verantwortlich sind. jetzt einen elternteil aus er pflicht auszuschliesen und später einmal von im erwarten seine rolle in der erziehung des kindes wahrzunehmen finde ich eine zu optimistische sichtweise. lg
Sorge tragen Verantwortung übernehmen SoFo
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angelface
Experte
Beiträge: 663
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Erstellt: 09.10.05, 11:17 Betreff: Re: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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Zitat: sofo
hallo, mit dem gemeinsamen sorgerecht kann doch das recht des kindes auf beide elternteile besser wahrgenommen werden. |
salü sofo was verändert sich denn nach deiner ansicht im leben und in der praxis der betroffenen, wenn im urteil die gemeinsame elterliches sorge schwarz auf weiss festgehalten wird? wie macht der satz "frau A und Herr B teilen sich die gemeinsame elterliche sorge über die kinder C und D" mit einem schlag "bessere geschiedene eltern"? wäre dir dankbar, wenn mir da auf die sprünge helfen kannst. bisher sehe ich einfach nicht, wie das in der praxis wirklich etwas verändern soll. gruss angelface PS Gemäss Bericht des Bundesrates vom 01.07.2005 zu einer Umfrage, ob eine umfassende Revision des Scheidungsrechts notwendig sei, auf welchen 950 Richter und Richterinnen, Anwälte und Anwältinnenn sowie Mediatorinnen und Mediatoren geantwortet haben, kam folgendes heraus: "Eine umfassende Revision des Scheidungsrechts ist nicht erforderlich, es besteht aber punktueller Reformbedarf... Die befragten Fachleute sprechen sich für Änderungen bei der einverständlichen Scheidung, beim Vorsorgeausgleich und bei Fragen, welche die Kinder anbelangen aus: - Eine klare Mehrheit der Fachleute wünscht eine Revision des Verfahrens der einverständlichen Scheidung. Die zweimonatige Bedenkfrist wird als Leerlauf empfunden. - Der Vorsorgeausgleich in der 2. Säule wird mehrheitlich als eher zufriedenstellend beurteilt. Allerdings gilt es Lücken zu schliessen und Bereinigungen vorznehmen. - Schliesslich soll im Zusammenhang mit den Kinderbelangen insbesondere abgeklärt werden, wie Urteile zum Besuchsrecht vollstreckt werden können, wenn der obhutsberechtigte Elternteil widerstand gegen das Besuchsrecht des anderen Elternteils leistet. Der Bundesrat ist bereit, den aufgezeigten Reformbedarf vertieft zu prüfen und dem Parlament die erforderlichen Reformvorschläge zu unterbreiten - sofern das Parlament, gestützt auf hängige Vorstösse, nicht selber tätig werden will. Typischerweise stehen die Erwachsenenbelange mal wieder vor den Kinderbelangen - aber immerhin: auch wenn's einige Zeit dauern wird, drei Schritte in die richtige Richtung.
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Forumshexe
Experte
Beiträge: 939 Ort: Glattal
Kinder:: 2
Zivilstand:: geschieden, aber verschätzelet :-)
Alleinerziehend seit:: sept 2004
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Erstellt: 09.10.05, 11:56 Betreff: Re: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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Wie sich das bei uns auswirken würde, wenn wir nach der Scheidung ein gemeinsames Sorgerecht hätten? Nicht viel anders, als jetzt. Er sieht die Kinder alle zwei Wochen für ein Wochenende. Und unter der Woche eher selten, dann, wann es ihm passt. Er arbeitet den ganzen Tag und geht meistens am Abend aus.
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.
Aristoteles
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Myrthe
Vielschreiber
Beiträge: 80 Ort: Basel
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Erstellt: 09.10.05, 13:31 Betreff: Re: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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Forumshexe, es würde sich auf die AHV auswirken. Egal wie oft er die Kinder betreut oder eben nicht. Dies wäre auch noch zu bedenken.
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sofo
Stammgast
Beiträge: 44
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Erstellt: 09.10.05, 14:24 Betreff: Re: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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hallo, mit der scheidung trennt man die ehe, mit dem alleinigen sorgerecht die elternschaft. ich währe nie bereit verantwortung ohne kompetenzen zu übernehmen. natürlich ist mir bewust das theorie und praxis zwei dinge sind denoch verstehe ich die angst vor dem regelfall nicht so ganz wenn sich doch nicht's ändert weshalb sollte man ihn nicht einführen, das alleinige sorgerecht kann ja immer noch begründet beantragt werden. lg
Sorge tragen Verantwortung übernehmen SoFo
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angelface
Experte
Beiträge: 663
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Erstellt: 09.10.05, 16:01 Betreff: Re: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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Zitat: sofo
mit der scheidung trennt man die ehe, mit dem alleinigen sorgerecht die elternschaft. ich währe nie bereit verantwortung ohne kompetenzen zu übernehmen. |
hi sofo mal ganz unter uns: wir scheinen tatsächlich sehr unterschiedliche welt-, gesellschafts- und familienbilder zu haben. ich könnte mich mit dem gedanken, dass eltern- oder in meinem fall vaterschaft von einer juristischen formulierung abhängig ist, nie anfreunden. oder sind tatsächlich all jene väter, über deren kinder die mutter die elterliche sorge hat, keine väter mehr? verantwortung und kompetenz sind wirklich sehr noble worte. mag sein, dass mein weltbild da auch etwas schräg ist, doch stehen eltern auch ohne gesetzlichen schnickschnack ihren kindern gegenüber in der "verantwortung". ihre "kompetenz" zeigen sie, indem sie ihrer verantwortung den kindern gegenüber entsprechend ihren fähigkeiten wahrnehmen - unabhängig jedwelcher rechtlichen regelungen. mit der frage nach der gemeinsamen elterlichen sorge (du findest den ausdruck sorgeRECHT im ganzen ZGB übrigens nicht) scheint mir eher jene nach den "rechten" zu sein. beim besten willen sehe ich in der zwangseinführung der gemeinsamen elterlichen sorge absolut keinen gewinn für irgendeine seite im bereich der rechte - ausser der verschiebung in der ahv-berechnung, welche nun wirklich äusserst hypothetisch ist, zumal die berechnung eh erst bei erreichen des rentenalters gemacht wird und bis dahin noch einige "revisionen" durchgehen. welches zusätzliche recht, ausser jenem, dass sich die eltern bei uneinigkeit in einer die kinder betreffenden frage besser gegenseitig blockieren und das ganze vor gericht ausfechten können, habe ich übersehen? soweit es mich selbst betrifft, sofo, macht mir die einführung der gemeinsamen elterlichen sorge überhaupt keine angst. ich frage mich einfach, weshalb man auf ein "neues" gesetz, welches an der realität für die betroffenen kinder nichts ändert, bestehen soll. meinen hauptansatz, dagegen zu sein, hast du mit dem satz "das alleinige sorgerecht kann ja immer noch begründet beantragt werden" eigentlich schon gut formuliert. heute hat die diskussion mit einem einfachen "nein" ihr ende - mit der gesetzesänderung wird's viele sehr unschöne verfahren geben. und wer sind dort dann die wirklichen opfer ? ich denke, zumindest soweit sollte die überlegung weitergehen.
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angelface
Experte
Beiträge: 663
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Erstellt: 09.10.05, 16:30 Betreff: Re: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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hi myrthe richtig - wenn man von der heute gültigen regelung ausgeht, beeinflusst die elterliche sorge die berechnung der ahv durch die aufteilung der sogenannten erziehungsgutschriften. bei personen, deren durchschnittliches einkommen dannzumal über dem ansatz für die maximal-rente liegt, haben die erziehungsgutschriften dagegen keinen einfluss. sich an der aktuellen regelung festzuhalten, dürfte problematisch sein. die ahv wird ja erst bei eintritt ins rentenalter berechnet und welches reglement dann gilt, kann niemand voraussagen. vielleicht gibts dann keine erziehungsgutschriften oder gar keine ahv mehr... als mann und in "männlicher solidarität" müsste ich mit blick auf die ahv-berechnung nach heutigem schema ganz eindeutig für die zwangseinführung der gemeinsamen elterlichen sorge sein. es würde nämlich bedeuten, dass in der berechnung der rente der verlust, denn ein mann durch die teilung des während der ehedauer erzielten einkommens durch die hälfte der erziehungsgutschriften zumindest teilweise wieder kompensiert wird. jenen leuten, die sich für die gemeinsame elterliche sorge aussprechen, gestehe ich zu, dass ihr ziel eigentlich die verbesserung der allgemeinen situation zwischen nicht obhutsberechtigten und ihren kindern ist. ein ziel, welches ich als solches klar befürworte, jedoch das gewählte mittel und den gewählten weg dafür für ungeeignet und sogar kontraproduktiv halte. sollte es sich zeigen dass ich mich täusche und dass der - entschuldige bitte den ausdruck - "kleinlich egoistisch finanzielle ahv-vorteil" auslöser sein sollte, gegen die gemeinsame elterliches sorge vorzugehen und damit die beziehung nicht obhutsberechtigter eltern, egal ob mutter oder vater, zu belasten, werde ich schlagartig meine position um 180° drehen und zum vehementen befürworter.
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0815....
Stammgast
Beiträge: 39
Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: Teilzeitvater 30%
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Erstellt: 09.10.05, 23:57 Betreff: Re: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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Lieber angelface;
Du sprichst von notwendigen Korrekturen bei z.B. Richtern und Anwälten im Bezug auf Aufklärung von Rechten und Pflichten?
Was meinst Du konkret mit Pflichten im Bezug auf die elterliche Sorge?
- Pflichten im Bezug auf den leiblichen Vater und
- Pflichten gegenüber dem Kind oder den Kindern?
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angelface
Experte
Beiträge: 663
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Erstellt: 10.10.05, 01:51 Betreff: Re: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
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salü 0815 ich meine das komplette paket: die pflichten des obhutsberechtigten elternteils den kindern gegenüber die pflichten des obhutsberechtigten elternteils dem nicht obhutsberechtigten gegenüber die pflichten des nicht obhutsberechtigten elternteils den kindern gegenüber die pflichten des nicht obhutsberechtigten elternteils dem obhutsberechtigten gegenüber die einhaltung der pflichten der kinder ihren eltern gegenüber (auch die gibts) ergäben sich damit eigentlich schon von selbst. als pflicht, um das zu ergänzen, sehe ich u.a. auch, die rechte der kinder zu wahren und nicht aus egoistischen gründen einzuschränken. hoffe, du verstehst, was ich meine...
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