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angelface
Experte


Beiträge: 663


New PostErstellt: 09.10.05, 16:30     Betreff: Re: Postulat Wehrli - gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall

hi myrthe

richtig - wenn man von der heute gültigen regelung ausgeht, beeinflusst die elterliche sorge die berechnung der ahv durch die aufteilung der sogenannten erziehungsgutschriften. bei personen, deren durchschnittliches einkommen dannzumal über dem ansatz für die maximal-rente liegt, haben die erziehungsgutschriften dagegen keinen einfluss.

sich an der aktuellen regelung festzuhalten, dürfte problematisch sein. die ahv wird ja erst bei eintritt ins rentenalter berechnet und welches reglement dann gilt, kann niemand voraussagen. vielleicht gibts dann keine erziehungsgutschriften oder gar keine ahv mehr...

als mann und in "männlicher solidarität" müsste ich mit blick auf die ahv-berechnung nach heutigem schema ganz eindeutig für die zwangseinführung der gemeinsamen elterlichen sorge sein. es würde nämlich bedeuten, dass in der berechnung der rente der verlust, denn ein mann durch die teilung des während der ehedauer erzielten einkommens durch die hälfte der erziehungsgutschriften zumindest teilweise wieder kompensiert wird.

jenen leuten, die sich für die gemeinsame elterliche sorge aussprechen, gestehe ich zu, dass ihr ziel eigentlich die verbesserung der allgemeinen situation zwischen nicht obhutsberechtigten und ihren kindern ist. ein ziel, welches ich als solches klar befürworte, jedoch das gewählte mittel und den gewählten weg dafür für ungeeignet und sogar kontraproduktiv halte.

sollte es sich zeigen dass ich mich täusche und dass der - entschuldige bitte den ausdruck - "kleinlich egoistisch finanzielle ahv-vorteil" auslöser sein sollte, gegen die gemeinsame elterliches sorge vorzugehen und damit die beziehung nicht obhutsberechtigter eltern, egal ob mutter oder vater, zu belasten, werde ich schlagartig meine position um 180° drehen und zum vehementen befürworter.





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