hoi träne
vorab stellt sich mal die frage, ob du von der provisorischen veranlagung sprichst, auf die die à conto-Zahlungen zu erfolgen haben oder ob du von der definitiven steuerveranlagung ausgehst.
dann stellt sich noch die frage, wann der steuerbescheid (provisorisch oder definitiv) ausgestellt wurde und wie lange die einsprachefrist läuft oder ob diese schon abgelaufen ist. wäre letzteres in einer defintiven veranlagung der fall, sähe es wahrscheinlich düster aus. andernfalls wäre "gasgeben" angesagt.
die steuerveranlagung kannst je nach region bei budgetberatungsstellen, bei treuhändern, steueranwälten etc. kontrollieren lassen - oder du findest den berechnungsfehler z.b. anhand der steuererklärung und der veranlagung (differenz) selbst. je nach ergebnis kann sich ein rekurs dann lohnen.
viel glück bei der suche.