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angelface
Experte


Beiträge: 663


New PostErstellt: 29.08.05, 14:50     Betreff: Re: wenn sich privates mit geschäftlichem....

tja... im prinzip, wenn das arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, gibt's nur zwei möglichkeiten: eine/r von euch beiden muss kündigen.

kündigst du regulär, so wäre eigentlich wärend der ordentlichen kündigungszeit die arbeitsleistung noch zu erbringen und von seiner seite her entsprechend zu entschädigen.

kündigt er regulär, käme es auf's selbe raus. die arbeitsleistung wäre zu erbringen und im gegenzug zu entschädigen.

für dich ideal wäre, wenn er kündigen und dich per sofort freistellen würde. dies hätte zur folge, dass keine arbeitsleistung mehr zu erbringen wäre, jedoch die finanzielle entschädigung trotzdem käme. in diesem falle müssest ihm aber einen allfälligen stellenantritt (auch teilzeit) während der kündigungszeit melden, und er wäre dann so du vor ablauf der frist wieder anderweitig einen job annimmst nur noch für die lohndifferenz oder gar nicht mehr zahlungspflichtig.





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