hi cracy
tschuldigung für die späte reaktion.... ist eine rubrik, die ich eher selten lese...
so subjektiv betrachtet sind 12 m2 für faktisch zwei personen ein verstoss gegen die europäische menschenrechtskonvention. wegen solcher flächen mussten schon einzelzellen von strafgefangenen vergrössert werden. aber das ist ja ein anderes thema..
aber zur verbesserung deiner wohnsituation - faktisch einer finanziellen frage.
ohne über nähere informationen zu verfügen, wäre zuerst dein zivilstand in relation zum vater deines kindes angesehen. seid/wart ihr verheiratet bestünde allenfalls ein anspruch auf unterhalt für dich. ist und war nix mit ehe mit dem vater des kindes, steht als "ledige mutter" bei unseren gesetzen ziemlich in der ecke.
als nächstes wäre dann wirklich die sozialhilfe eine anlaufstelle. diese würde wohl die obige frage auch stellen, dann nach den skos richtlinien prüfen, wobei so aus der ferne betrachtet die chancen soweit gut sein könnten. hat aber zwei schale beigeschmäcker: sozialhilfe = schuldenaufbau und sozialhilfe = abklärung und allenfalls zugriff auf verwandtenunterstützung. heisst, die könnten dann allenfalls bei deinen eltern auf der matte stehen.
andere möglichkeiten wären allenfalls so im bereich "stiftungen für mutter und kind" zu suchen. also private, soziale - und hoffentlich konfessionell unabhängige" stiftungen zur unterstützung "benachteiligter". zwar habe ich schon von solchen gehört, könnte dir aber spontan keine adresse aus dem ärmel schütteln.
da könnte dir aber vielleicht das liebe internet mit den entsprechenden suchbegriffen weiterhelfen.
in diesem sinne drück ich dir die daumen, dass bald von der "zelle" in eine nobel ausgestattete attikawohnung mit wahnsinnnsterrasse und eigenem pool umziehen kannst.