salü Krambambula
so rein theoretisch wäre die lösung, dass er in diese 3,5 zimmerwohnung zieht möglich, sofern der vermieter diese wohnung auch auch an ihn vermietet. es dürfte kaum eine klausel im pachtvertrag haben, die vorschreibt, dass er in der pächterwohnung auch tatsächlich wohnen muss. dort dürfte es mehr darum gehen, dass die landwirtschaft bewirtschaftet wird und die pacht bezahlt wird.
hingegen... frage ich mich schon irgendwo, ob da seiner äusserungen und der anstehenden feiertage wegen dich selbst auch irgendwo unter druck setzt und ob der "schnellschuss" wirklich so clever ist.
so wie ich dich lese, ist die 3,5 zimmerwohnung für dich zwar interessant, doch hat diese, abgesehen von der relativ günstigen miete, einige nachteile, mit denen dir nicht wohl ist. dies offenbar auch in verbindung mit der wohnung selbst und nicht nur aufgrund der persönlichen situation.
sicher ist jeder mensch anders in seinen bedürfnissen, doch fände ich gerade in deiner aktuellen situation ein "eigenes reich, in dem du und das kind sich wohlfühlen" besonders wichtig. - wichtiger, als auf teufel komm raus einen mietvertrag zu unterschreiben.
ob dein mann die wohnung will, die du eigentlich für dich gesucht hast, wäre ja auch noch offen. genau so stellt sich die frage, ob und wie sein 100% job sich dann auch mit dem zusatzjob mit der pacht für ihn unter einen hut bringen lässt.
ebenso ist die frage deiner eigenen künftigen berufstätigkeit auch noch offen. dass das kind anspruch auf unerhalt hat (da müsste eigentlich bereits ein vertrag bestehen) ist klar, was aber für dich an unterhalt anfällt, ist auch noch offen. einzig klar wäre, dass als frisch getrennte/geschiedene während einer gewissen (relativ kurzen) zeit je nach dem, in welchem umfange du arbeit suchst, allenfalls noch ansprüche an die arbeitslosenkasse hättest.
wie du schreibst, steht dein anwaltstermin irgendwann mitte dezember, also in relativ absehbarer zeit an. dann solltest an und für sich einiges mehr an information bekommen, was wie weiterläuft und womit rechnen kannst. der vermieter der wohnung macht aber "druck", die wohnung bereits am 1.12. vermieten zu wollen. klar, dem geht's um die mieteinnahmen (sofern er überhaupt soviele interessenten hat, die bereit wären, die wohnung binnen weniger tage zu übernehmen, was ich bezweifle).
im weiteren ist da noch dein wunsch, trotz der situation mit deinem kind ungestört und richtig weihnachten zu feiern.
vielleicht einfach mal als idee und/oder überlegung:
- da dir selbst mit dieser 3,5-zimmerwohnung offenbar nicht ganz wohl ist: was kann dir passieren, wenn diese wohnung nun schlicht und einfach sausen lässt?
- welche alternativen unterkunftsmöglichkeiten hätte dein mann (abgesehen von dieser wohnung), um die zeit, bis die situation klarer wird zu überbrücken?
(schliesslich will er was von dir - also sollte er auch zur lösung beitragen)
- wo könnten dein kind und du anderenorts ein paar tage distanz bekommen und in ruhe weihnachten feiern ? (ich denke, ein paar tage räumliche distanz könnten ganz gut tun und bei eltern, geschwistern, freunden... sollte es doch eine möglichkeit geben).
ich meine, wobei ich mich auch täuschen kann, dass es im moment wichtiger wäre, dass du genügend zeit bekommst, dich ohne druck zu orientieren und zu informieren, als dir einen mietvertrag (womöglich mit mindestlaufzeit etc.) an's bein zu binden. kommt dazu, dass der, der den wunsch äussert, auch seinen aktiven beitrag leisten sollte, indem er die karten wirklich offen auf den tisch legt und zu einer akzeptablen und lebbaren lösung beiträgt.