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Sorgerechtszuteilung der Kinder

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Autor Beitrag
Chrütli
Dauerschreiber


Beiträge: 176
Ort: Aargau


New PostErstellt: 11.07.05, 00:20  Betreff: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Heute war ich mit meinen Kindern in einem Wildpark und habe die Menschen und Tiere beobachtet. Es waren viele Familien aber auch AE's (Mütter und Väter) mit ihren Kindern da. Ich beobachtete sie und dann kam mir folgende Frage in den Sinn, die mich bis jetzt nicht los gelassen hat:

Warum werden eigentlich die Kinder bei einer Trennung / Scheidung meistens oder automatisch der Mutter zugesprochen und nicht dem Vater? Sind Mütter die besseren Erziehungsberechtigten oder was auch immer?

Ich weiss es nicht, konnte für mich keine Antwort finden. Wisst ihr eine Antwort?

Gute Nacht wünscht allen
Chrütli





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Jasmin
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 11.07.05, 00:27  Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  weiterempfehlen

Chrütli, ich denke halt weil man vom "Standart" ausgeht dass die Kiddies mehrheitlich von der Mutter betreut wurden und sie als "Hauptbezugsperson" gilt.... und nur unter bestimmten Umständen (Sucht usw) weggenommen werden


Gruss
Jasmin
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Bea
Junior-Mitglied


Beiträge: 19
Ort: 8303 Bassersdorf

Kinder:: 2
Zivilstand:: Getrennt
Alleinerziehend seit:: 2003


New PostErstellt: 11.07.05, 14:07  Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  weiterempfehlen

Sali Chrütli, Ich dänke mir halt, will dä Vater meischtens 100% schafft, und drum Kinde bi dä Muetter sind. Usser dä Vater schafft weniger um am kind z`luege, aber das isch ja weniger dä fall. Lg.



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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 11.07.05, 23:18  Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  weiterempfehlen

uiiiii, chrütli - die fragen sind gut, wirklich gut. das könnte ne hitzige debatte auslösen.

also - es gibt gewisse gesellschaftliche verhaltensweisen, welche mit der entwicklung der menschheit nicht schritt gehalten haben. zur zeit der höhlenmenschen kümmerte sich das weibchen um den nachwuchs, während das männchen für die futterbeschaffung zuständig war. dieses bild hat sich über die jahrhunderte bewahrt.

ende des 19. jahrhunderts, die scheidungsquote war zwar noch tief, sehr tief sogar, ging man daran, das zivilgesetzbuch für die schweiz zu basteln. unsere vorfahren waren sich offensichtlich bewusst, dass gewisse verhaltensweisen nicht ganz "sauber" waren und ich unterstelle mal, es war deren schlechtes gewissen, welches sie veranlasste, gewisse "schutzgesetze" zu erlassen. das gesellschaftsbild war zwar noch ziemlich jenes aus den höhlen, doch wollte man die soziale existenz der kinder und mütter besser schützen. da kamen dann artikel zu stande, die z.b. festhielten, dass für jedes kind, welches innert 300 tagen ab rechtskraft eines scheidungsurteils zur welt kommt, der geschiedene mann der vater sei (und dafür aufkommen müsse). die idee war tatsächlich der schutz, denn damals fand oft vorher keine trennung der ehepartner statt, das offizialdelikt der vergewaltigung in der ehe gab's auch nicht und uneheliche kinder waren gesellschaftlich "unterprivilegiert".

auf dieser basis des zivilgesetzbuches von 1907 entwickelte sich die gerichtspraxis: frau = kinder/haushalt, mann = arbeit/erwerb. dies ging bis in die 60er jahre des letzten jahrhunderts so. entsprechend auch die zuteilung der elterlichen sorge. mit der "neuen freiheit" verschoben sich die gesellschaftsbilder aber zunehmend: scheidung wurde salonfähig. die emanzipationswelle kam in's rollen. irgendwann kam auch der gleichberechtigungsartikel in die verfassung usw.

diese gleichstellungstendenzen hiessen aber nicht nur, dass frauen in die feuerwehr dürfen (bis dahin zahlten sie auch keine feuerwehrabgaben), dass sie gleiche militärische ränge bekleiden konnten und ähnliches. es mussten - und müssen noch - verschiedenste gesetze angepasst werden. vobildlich war zum beispiel die anpassung des strafrechts, indem heute nicht mehr "geistig behinderte und frauen" im selben satzteil steht...ggg

in den 90er jahren kamen dann auch teile des zgb dran. u.a. auch das scheidungsrecht (4 jahre wartefrist), die elterliche sorge (gemeinsame elterliche sorge bei zustimmung von beiden seiten), die aufhebung der "streitscheidung" und die einführung der scheidung auf gemeinsames begehren usw. diese regelungen traten erst 1998 in kraft und wurden teilweise (2 jahre wartefrist) auch schon wieder revidiert.

die gerichtspraxis, aber auch jene der rechtsanwälte, hat aber vielerorts den schritt, den das gesetz gemacht hat, noch nicht nachvollzogen. die geänderte gerichtspraxis kommt erst langsam in's rollen. die ersten bundesgerichtsurteile, die z.b. eingreifen, wenn missbräuchlich umgangsrechte behindert werden etc. sind noch jung bzw. kommen erst. weil diese gerichtspraxis immer hinterher hinkt, dauert es seine zeit.

gesetze und deren umsetzung hinken immer den gesellschaftlichen gegebenheiten hinter her.

nun, auch früher war es durchaus möglich, dass väter die elterliche sorge bekamen, es gab nur die gemeinsame elterliche sorge nicht. aufgrund der entwicklung und der gerichtspraxis aber, haben die rechtsanwälte jedem vater, der dies ansprach, einfach mal grundsätzlich abgeraten. entsprechend hat kaum einer den antrag gestellt. dies hat sich in den letzten jahren, wenn auch nicht enorm verbessert - aber es wird noch jahre dauern, bis gleichstand herrscht.

heute ist die ausgangslage für beide elternteile hinsichtlich der elterlichen sorge, eigentlich identisch. bei trennung/scheidung kann man davon ausgehen, dass sowohl vater wie mutter vor dem problem steht, kinder, haushalt und erwerb unter einen hut bringen zu müssen. beide geschlechter haben lösungsmöglichkeiten. die gesetzesformulierungen sind geschlechtsneutral. die chancen sind eigentlich gleich. dem sollten sich vielleicht jene bewusst werden, die meinen, sie "gewinnen" sowieso - es gibt bei solchen verfahren niemals gewinner und die entscheidungsträger können zu ganz anderen schlüssen kommen.

was sich auch zunehmend verändert ist, dass die väter ihre verantwortung den kindern gegenüber vermehrt wahrnehmen. während sie früher, sehr oft auch im bewusstsein, dass die kinder darunter leiden, wenn er gegen "gewisse mütterliche methoden" vorgeht, geschwiegen und geduldet haben, werden vielmehr massnahmen ergriffen. egal ob es sich um "motivationsversuche" à la "wenn du nicht einwilligst, siehst du die kinder nie mehr" oder "racheaktionen" handelt, die zahl der mit legalen mitteln dagegen angehenden väter steigt erheblich. genau so, wie umgekehrt z.b. gegen väter, die ihren zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, von seiten der bevorschussungsstellen in's genick gesprungen wird.

du siehst - es hat einen langwierigen ursprung - aber es bewegt sich einiges in diesem gebiet. die gleichberechtigungswelle erfasst so langsam auch die väter.

was nun die "besseren Erziehungsberechtigten" angeht - nein, mütter sind absolut nicht die besseren. es gibt eigentlich keine besseren - egal ob vater oder mutter, beide müssen sich mit der situation auseinandersetzen, beide haben ihre wege und beide machen fehler - das halte ich für "geschlechtsunabhängig"





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evalina
Vielschreiber


Beiträge: 57
Ort: Oberaargau (BE)

Kinder:: 4 (22,5 w/13 w/11 m/11 m)
Zivilstand:: getrennt seit 07.01, frühsommer 06 scheidung (i hope so)
Alleinerziehend seit:: bin Weekendmami


New PostErstellt: 12.07.05, 06:58  Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  weiterempfehlen

soso, interessante diskussion...

nun, first of all: sind sich die eltern in der zuteilungsfrage nicht einig, so sollte der richter im sinne des kindswohls entscheiden, wem die obhut und elterliche sorge zugeteilt werden solle. es ist also nicht unbedingt entscheidend, wer die kinder betreute und zu wem sie die stärkere bindung haben, dies vorab! unser richter hatte mir sogar gesagt, es spiele nicht mal eine rolle, ob man die leibliche mutter sei (und er meinte das nicht im sinne von adoptivkindern)

ich war auch der meinung, da ich die kids zu 95 % betreut hatte, dass sie wieder zu mir dürfen. es kommt aber im einzelnen fall immer drauf an, wer sich besser verkaufen kann, rhetorisch mehr drauf hat, seine emotionen besser im griff hat und (in meinem fall vor allem) den bissigeren anwalt hat. zudem sind etwaige abklärungen lediglich momentaufnahmen und geprägt von sympathien und antipathien, unweigerlich - da wir ja alle auch 'nur' menschen sind - schlagen sich entscheidungsträger auf die eine oder andere seite.

das ideal wäre, die kinder bei dem elternteil zu lassen, der die grössere gewähr bietet, sie in konstanz und sicherheit aufzuziehen. wünschenswert wäre, die kinder in ihrer gewohnten umgebung zu lassen. und sehr wichtig wäre auch der wunsch der kinder, bei wem sie leben wollen. dabei kommt es, und dies ist meine ganz persönliche erfahrung, trifft hoffentlich nicht auf alle fälle zu, wohl drauf an, wie man sich während der trennungsphase verhält und wie die schritte, die man unternommen hat, von den sog. 'fachpersonen' interpretiert werden.

ich verwahre mich gegen dieses fest verankterte bild der rabenmutter, bei der wohl viel dreck am stecken sein muss, dass sie ihre kinder nicht bei sich hat. bei mir ist das nicht so und auch bei anderen nicht obhutsberechtigten müttern, die ich kenne, ist es nicht so. aber wir leben in diesen ständigen offenen und versteckten anwürfen und fragen.

mein ex nimmt seine verantwortung wahr, das ist sicher so. aber wie er mir die kinder weggenommen hat, war vor allem rache seine hauptmotivation, laut meinem empfinden hat auch er nicht damit gerechnet, dass er tatsächlich gewinnen würde. ja, angelface, er steht als gewinner da, obwohl es, wie du richtig bemerkst, nur verlierer geben kann. die grössten sind die kinder, sie haben einen jahrelangen kampf miterleben und mitmachen müssen, der sie wohl viel gekostet hat.

wenn jemand sich für meine story interessiert, bitte, ich erzähle sie gern. vielleicht hilft es, dieses bild der rabenmütter etwas zu revidieren.

gruss

evalina
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Chrütli
Dauerschreiber


Beiträge: 176
Ort: Aargau


New PostErstellt: 12.07.05, 09:39  Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  weiterempfehlen

Danke für die Beiträge.

Evalina, deine Geschichte interessiert mich! Kannst sie mir via pn oder e-mail zusenden, wenn du sie nicht im forum veröffentlichen willst. Danke.

Lieber Gruss
Chrütli





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0815....
Stammgast


Beiträge: 39

Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: Teilzeitvater 30%

New PostErstellt: 12.07.05, 10:25  Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  weiterempfehlen

at evalina:

Es ehrt Dich, wie sachlich und fundiert Du die Kriterien der Kinderzuteilung aufführst. Zusätzlich finde ich es bemerkenswert, dass Du Deinen zukünftigen Exmann nicht schlecht machst. Er scheint seine Sache gut zumachen.

Die gesellschaftliche Veränderung bringt es mit sich, dass auch die Gerichte immer mehr umdenken und nicht partout entscheiden, Kind zum Mami. Vor allem dann nicht, wenn der Vater seine Erziehungsfähigkeit unter ständigen Beweis stellt.

Da rein rechtlich (ZGB) eine Trennung mit oder ohne Gericht grundsätzlich nur vorübergehender Natur ist, wird die Frage, welcher Elternteil in Zukunft die bessere Gewähr für stabile Verhältnisse bietet (Recht des Kindes auf optimale Fürsorge und Erziehung für die Zukunft), erst im Scheidungsverfahren beurteilt.

Somit wird im Trennungsfall das Kind bzw. die Kinder bei der Mutter bleiben.

Bei z.B. Besuchsrechtsschwierigkeiten (Macht der Mutter oder Vernachlässigung des Vaters, der die Besuche nicht wahrnimmt z.B.) gehen die Gerichte mehr und mehr nach der bundesgerichtlichen Rechtssprechung in BGE 115 II 206:

"wonach bei beiden Eltern gleicherweise gegebenen Voraussetzungen für die Kinderzuteilung im Scheidungsfall, die Erziehungsfähigkeit desjenigen Elternteils schlechter beurteilt wurde, der die Beziehung zum anderen Elternteil behindert."

Hinweis: Art. 274 Abs 1 ZGB

Es geht je länger je mehr nur um das Kind / die Kinder und überhaupt nicht um Eigeninteressen der Eltern.






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Chrütli
Dauerschreiber


Beiträge: 176
Ort: Aargau


New PostErstellt: 12.07.05, 11:10  Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  weiterempfehlen

at 0815..

Jetzt habe ich deinen interessanten Beitrag gelesen und frage mich die ganze Zeit:

Warum wird erst bei der Scheidung über die Sorgerechtszuteilung geurteilt? Es ist mir schon klar, dass es ein Richter tun muss, das steht nicht zur Debatte. Aber - nehmen wir an, die Kinder sind nicht mehr Kleinkinder und beide Elternteile gehen einer Arbeit nach - wieso sollen dann die Kinder während der Trennung bei der Mutter bleiben und nachher eventuell zum Vater "rüberspringen"? Wäre das für die Kinder nicht verheerender - dieser Sorgerechtswechsel - als wenn man es von anfang an klar regelt? Wie, weiss ich auch nicht, habe keine Erfahrungen darin.

Lieber Gruss
Chrütli





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0815....
Stammgast


Beiträge: 39

Zivilstand:: geschieden
Alleinerziehend seit:: Teilzeitvater 30%

New PostErstellt: 12.07.05, 11:32  Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  weiterempfehlen

Eben, wie bereits gesagt, weil eine Trennung rein rechtlich und gemäss ZGB nur vorübergehender Natur sein kann/soll. Es ist mir auch bewusst, dass dies nur die graue Theorie ist, aber eben, Scheidung ist endgültiger Natur und wenn da die Frage betreffend der Kinder noch im Raume steht muss dies das Gericht beurteilen.

Es gibt somit nur einmal ein Hin und nicht ein Hin- und Her der Kinder.






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angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 12.07.05, 12:03  Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  weiterempfehlen

at 0815

was das statement von evelina angeht, gehe ich mit dir weitgehend einig. absolut.

dagegen widerspreche ich dir in den anderen punkten: zum zeitpunkt einer scheidung sind weder vater noch mutter real und wirklich in der lage, ihre "erziehungsfähigkeit" zu beweisen. es gibt da keine klaren messkriterien und im grundsatz wird davon ausgegangen, dass beide elternteile grundsätzlich fähig sind.

dass erst im scheidungsurteil beurteilt werde, welcher elternteil in zukunft die bessere gewähr für stabile verhältnisse biete, trifft nicht zu. Art. 117 Abs. 2 ZGB (Ehetrennung; Verfahren) hält fest, dass die bestimmungen über das scheidungsverfahren sinngemäss anzuwenden seien. Art. 118 Abs. 2 ZGB bestimmt, dass die bestimmungen zum schutz der ehelichen gemeinschaft anzuwenden sind. es müssen also auch auf dieser stufe regelungen hinsichtlich der kinder (verantwortung, umgangsrecht, finanzen etc.) getroffen werden. gerichte müssen sich demgemäss auch bei diesen entscheiden am kindeswohl orientieren.
in der folge stimmt auch nicht, dass kinder bei trennung in jedem fall bei der mutter bleiben. dies ist ohnehin situativ und von verschiedensten faktoren abhängig (z.b. alter und interessen der kinder etc.).

BGE 115 II 206 ist ein Urteil der II. Zivilabteilung vom 22. Mai 1989 und befasst sich mit dem Urteil eines Obergerichtes. bei genauerer lektüre zeigt sich aber, dass das gericht zunächst festgestellt hat:"da in erzieherischer, wirtschaftlicher und sozialer hinsicht gleichwertige voraussetzungen gegeben waren, hat sie letztlich entscheidend auf das beigezogene gutachten... abgestellt".
erst dieses gutachten - also in 4. priorität - wurde dann ausschlaggebend, weil der vater eines der kinder (gemäss gutachten) durch sein verhalten (273 ZGB: behinderung des umgangsrechts und damit 274 Abs. 1: beeinträchtigung des verhältnisses zum anderen elternteil ) in einen erheblichen loyalitätskonflikt gebracht hat.
basis dessen, dass die kindesinteressen über jenen der eltern stehen, ist nicht dieser indivdualentscheid sondern BGE 114 II 203: "... dass zumindest bei nicht mehr ganz kleinen kindern grundsätzlich - bei gleichen voraussetzungen und bei gleicher erziehungsfähigkeit - beide eltern gleicherweise in den genuss der elterlichen gewalt gelangen können".

einig bin ich mit dir dann wieder, dass in der praxis viel zu oft gegen 274 Abs. 1 ZGB verstossen wird. würde diese regelung mehr und besser beherzigt, gäb's massiv weniger probleme auf dieser welt :-)





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evalina
Vielschreiber


Beiträge: 57
Ort: Oberaargau (BE)

Kinder:: 4 (22,5 w/13 w/11 m/11 m)
Zivilstand:: getrennt seit 07.01, frühsommer 06 scheidung (i hope so)
Alleinerziehend seit:: bin Weekendmami


New PostErstellt: 12.07.05, 13:25  Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder  drucken  weiterempfehlen

tja meine lieben.... ich konnte weiss gott nicht immer so nüchtern diesem drama gegenüber stehen! nun, da ich darum gebeten wurde, hier meine geschichte (ich versuche, sie in knappe form zu bringen)

ich habe mich im juli 01 von meinem mann getrennt. wir waren 15 jahre insgesamt zusammen, er war meine grosse liebe. aber diese liebe ist irgendwann auf der strecke geblieben. wie ich mich in einen anderen mann verliebt habe, war dies für mich das signal, dass unsere ehe wirklich zu ende ist und ich hab die konsequenzen gezogen. klar, ich hab versucht, die ehe zu retten, kein thema.

nun, mein mann reagierte mit fassungslosigkeit und wut. er hat mich genau da erwischt, wo er mich packen konnte und hat mir erfolgreich eingeredet, dass ich momentan nicht in der lage sei, für die kinder stabil da zu sein. so kamen wir überein, dass ich ausziehe und die kinder bei ihm in unserem gemeinsamen haus bleiben sollen. so nahm ich einen 100 % job an. ich lernte nach ein paar monaten meinen jetzigen partner kennen und zog nach sehr kurzer zeit zu ihm. klar, ich hätte da die kinder immer noch problemlos mitnehmen können, aber ich wollte sie nicht in diese ungewissheit mitnehmen.

ohne meine kinder zu leben, war alles andere als einfach. seit sie geboren waren, war ich immer für sie da und ihre wichtigste bezugsperson. mein mann konnte daheim arbeiten zum teil und die kinder selber betreuen, und nur aus diesem grund war ich auch bereit, ihm die kids zu überlassen. nach einem knappen halben jahr ist die freundin meines mannes mit ihren zwei kindern bei ihm eingezogen. es vergingen gerade mal drei wochen, da sagten mir meine kinder, dass sie bei mir leben wollen.

von da an konnte ich mit meinem mann, der bis da immer kooperativ war, nicht mehr reden. er geriet wohl in panik und schleuderte darum mit viel dreck um sich. die kinder litten sehr unter der situation, die tochter wurde sehr depressiv, einer der buben - er ist jetzt 11 - machte noch bis vor einem halben jahr regelmässig in die hosen. meine kids mussten ihre zimmer aufgeben, nach dem verlust ihrer mutter nun auch den vater teilen, wurden von einer fremden frau erzogen, die sie ständig anschrie.

nun, ich versuchte, meinen kinder zu helfen, mit all meiner kraft. es ging dabei nie um mich. zwei gutachten wurden erstellt. das erste sprach sich für eine sorgerechtserteilung an mich aus. das zweite war der absolute horror. von anfang an spürte ich, dass die 'fachfrauen' gegen mich eingestellt waren, von anfang an haben sie den wunsch der kinder nicht ernst genommen. dieses gutachten war eine tortur. gleichzeitig war ich arbeitslos, ebenso mein partner - unverschuldet. das wurde natürlich dann, obwohl das keine rolle spielen dürfte, auch negativ gewertet. das fazit des gutachtens: beide eltern seien im gleichen masse erziehungsfähig, liebevoll und verantwortungsbewusst, aber die kinder sollen nach dieser langen zeit nicht mehr den wohnort wechseln. so wurde erfolgreich auf zeit gespielt...

zeitgleich mit der fertigstellung des zweiten gutachten machte ich eine schwere erschöpfungsdepression. und da durfte dann die anwältin meines mannes behaupten, ich sei zu faul zum arbeiten...

und wie gehts heute? den kindern gehts gut, seit die freundin meines mannes wieder ausgezogen ist (sie wohnt nun nebenan und betreut die kids nach wie vor mittags). er ist auch viel entspannter und wir können mittlerweile immerhin wieder small talk machen. und weils den kids gut geht, kann ich auch gelassener mit der trennung umgehen.

es dauert leider noch lange, bis wir endlich geschieden sind. im oktober 03 war das gutachten fertig, danach dauerte es noch bis januar 05, bis die konvention stand. warum es so lange ging? nun, ich habe trotz krankheit einen 50 %-job gefunden, mittlerweile - ich bin mehr oder weniger gesund, wenn auch viel müde - arbeite ich zu 70 %. ex und seine anwältin sind noch immer der meinung, ich solle einen fulltimejob annehmen, damit ich ganz viel alimenten zahlen kann. ich verdiene einiges weniger als die hälfte von dem, was er mit einem 90 %-pensum bekommt. nunja, wir habens dann doch geschafft, einen konsens zu finden. aber ich konnte die gerichtskosten noch nicht zahlen, das dauert noch bis mai 06, erst dann will uns das gericht scheiden... und in der zwischenzeit werde ich von ex verklagt, weil ich (wie in der konvention festgehalten) erst nach dem urteil zahlen  werde und nicht bereits jetzt.

tja, sooo gelassen tönt das jetzt nicht mehr, hm? es hat jeder sein päckchen zu tragen.

gruss

evalina

ps: sorry, ist doch sehr lang geworden
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