hoi seb
nein, ich täusch mich da wirklich nicht. gemeinsame elterliche sorge verlangt gemeinsamen antrag. sagt eine seite "nein", kann der richter nicht einfach von sich aus darauf entscheiden. kannst es im ZGB nachlesen und auch bei deiner beratung sicher thematisieren.
vater deines kindes, seb, bleibst eh auf jeden fall. das hat mit dem ganzen rechtlichen teil nichts zu tun. sowohl du wie auch dein kind haben rechte, die deine ex-partnerin nicht so einfach vom tisch wischen kann. auch darüber wird dich die beratung hoffentlich informieren.
mit der umgangsrechtsdiskussion musst auch nicht bis zum richter warten. wenn schon ein konventionsentwurf vorliegt, in welchem ja auch dies geregelt wird, dann wird das vorher diskutiert.
was den stammtisch angeht, habe ich mich in der zwischenzeit kurz informiert. in seiner urform (war in weinfelden) gibt's ihn nicht mehr. das ding wurde irgendwie umbenannt und hat sich zwischenzeitlich neu/anders organisiert. wer jetzt ansprechstelle ist und wie das neu organisiert ist kann dir das "team selbsthilfe" in weinfelden sagen.
bevor dich weiter aufregst, seb, empfehle ich dir wirklich, mit einer beratungsstelle oder einem (guten) anwalt zu reden und dich gründlich zu informieren.