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Stammgast
Beiträge: 39
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Erstellt: 12.07.05, 10:25 Betreff: Re: Sorgerechtszuteilung der Kinder |
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at evalina:
Es ehrt Dich, wie sachlich und fundiert Du die Kriterien der Kinderzuteilung aufführst. Zusätzlich finde ich es bemerkenswert, dass Du Deinen zukünftigen Exmann nicht schlecht machst. Er scheint seine Sache gut zumachen.
Die gesellschaftliche Veränderung bringt es mit sich, dass auch die Gerichte immer mehr umdenken und nicht partout entscheiden, Kind zum Mami. Vor allem dann nicht, wenn der Vater seine Erziehungsfähigkeit unter ständigen Beweis stellt.
Da rein rechtlich (ZGB) eine Trennung mit oder ohne Gericht grundsätzlich nur vorübergehender Natur ist, wird die Frage, welcher Elternteil in Zukunft die bessere Gewähr für stabile Verhältnisse bietet (Recht des Kindes auf optimale Fürsorge und Erziehung für die Zukunft), erst im Scheidungsverfahren beurteilt.
Somit wird im Trennungsfall das Kind bzw. die Kinder bei der Mutter bleiben.
Bei z.B. Besuchsrechtsschwierigkeiten (Macht der Mutter oder Vernachlässigung des Vaters, der die Besuche nicht wahrnimmt z.B.) gehen die Gerichte mehr und mehr nach der bundesgerichtlichen Rechtssprechung in BGE 115 II 206:
"wonach bei beiden Eltern gleicherweise gegebenen Voraussetzungen für die Kinderzuteilung im Scheidungsfall, die Erziehungsfähigkeit desjenigen Elternteils schlechter beurteilt wurde, der die Beziehung zum anderen Elternteil behindert."
Hinweis: Art. 274 Abs 1 ZGB
Es geht je länger je mehr nur um das Kind / die Kinder und überhaupt nicht um Eigeninteressen der Eltern.
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