Souris
Ich gehe auch davon aus, dass Du den Grund für den Stellenwechsel beim Bewerbungsgespräch einigermassen offengelegt hast - alles andere bringt nichts!
Hier ein paar Ausschnitte aus dem Buch "Arbeitsrecht" vom Beobachter:
Anlässlich eines Vorstellungsgespräches empfielt es sich, darauf hinzuweisen, dass man in der letzten Firma wegen..............gegangen ist und eine objektive Auskunft von dieser Seite nicht zu erwarten ist.
Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht, die bis zu einem gewissen Grad auch über die Anstellungszeit hinausgeht. Der Arbeitgeber darf das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren.
Aber ich gehe wirklich davon aus, dass Du beim Vorstellungsgespräch offen warst! Ein kleiner Trost: Mein letzer Arbeitgeber hat mir gekündigt, weil ich mich für meine Rechte eingesetzt habe, bevor ich das Kündigungsschreiben auf der Post abgeholt habe, habe ich mich bei meinem jetzigen Arbeitgeber persönlich vorgestellt und ihm die Situation offen erklärt. Er hat mich dann auch ausgewählt. Ich habe ihm dann das Ende der vorherigen Geschichte (Klage wegen missbräuchlicher Kündigung ---> Gerichtsurteil) kopiert und ihn gebeten, dies zu meiner Personalakte zu legen, dies war am Ende der Probezeit. Er wollte dies nicht und meinte nur: Das war vorher, ich wollte Sie und darum sind sie da und wir sind zufrieden! Ist knapp 4 Jahre her und ich bin noch immer dort
hd