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angelface
Experte


Beiträge: 663


New PostErstellt: 20.05.07, 23:05     Betreff: Re: Besuchsrecht entziehen

Hi Altea

Nur so rein rhetorisch zurückgefragt: Welches ist denn nun die zentrale Frage? Jene, wie Du dem Vater des Kleinen das Umgangsrecht nehmen kannst oder ist es doch jene, wie andere es machen, doch noch zu ihrer Freizeit zu kommen?

Auch wenn es offensichtlich nur um DICH geht, sollst von meiner Seite "inputs" bekommen, ob sie Dir nun gefallen oder auch nicht:

Es mag ja sein, dass es "Alleinerziehende" gibt, die glauben, mit der Trennung vom Partner sei automatisch die "grosse Freiheit" und ein ein "Recht auf Freizeit" verbunden. Dies trifft sogar zu, soweit es den Umgang mit besagtem Partner betrifft. Nur: wenn man sich jemals für Kinder entschieden hat, und das scheinst Du ja auch mehrfach getan zu haben, dann besteht da eine Verpflichtung, die ganz eindeutig über dem eigenen Anspruch auf "Freiheit und Freizeit" steht. Dass dieser Entscheid Prioritäten verschiebt, zeigt sich doch auch bei "intakten" Familien: Mutter (oder auch Vater) zu sein, ist nun mal ein 24-Stunden-Job an sieben Tagen in der Woche - auch für Alleinerziehende.

In Verbindung mit Deiner Frage, wie Du dem Vater das Umgangsrecht streichen kannst, hat jene nach der "Freizeitorganisation" schon fast etwas - nett formuliert - bedenkliches. Woher soll denn Deine Freizeit kommen, wenn der Vater den Kleinen gar nicht mehr nehmen dürfte? Und was ist eigentlich mit den beiden  anderen Kids in Deinem Profil? Wo sind die denn dann? Sorry - aber aus meiner persönlichen Sicht beisst sich hier etwas gewaltig.

Kommt noch ein weiterer, oft verbreiteter Irrtum hinzu: Es gibt kein Recht, dem nicht obhutsberechtigten Elternteil vorzuschreiben, was er/sie in der Zeit, in welcher er/sie dieses Umgangsrecht wahrnimmt, zu tun oder zu lassen hat.
Relevant ist, dass der nicht obhutsberechtigte Elternteil sich klar darüber ist, dass er/sie in dieser Zeit die Verantwortung trägt.

Stimmt - ich mag diese vorwiegend weiblichen "Besuchsrechtstorpedos" wirklich ganz besonders. Deshalb werde ich mich hüten, Dir hier auch nur den Ansatz eines "inputs" in dieser Richtung zu geben sondern erinnere Dich einfach mal an folgendes:
Das Kind selbst hat für sich das Recht auf Umgang mit dem nicht obhutsberechtigten Elternteil, völlig unabhängig davon, was der obhutsberechtigte Elternteil vom oder von der Ex hält. Genau so hat das Kind einen eindeutigen Anspruch auf Umgang mit der Familie des nicht obhutsberechtigten Elterneils. Und um es gleich vollständig zu schreiben: umgekehrt gilt dasselbe für den nicht obhutsberechtigten Elternteil und seine Familie.

Ein "Besuchsrechtstorpedo" schiesst also ganz klar und primär gegen die Rechte und Interessen des eigenen Kindes. Interessanterweise, aus meiner ganz persönlichen Sicht, sind diese "Besuchtsrechtstorpedos" vorwiegend Personen, die von sich behaupten, die Interessen des Kindes an die erste Stelle zu setzen. Den Rest kann sich jede/r selbst für sich überlegen...

Um nun meine Ansicht zu Deiner Problem- und Fragestellung noch zu komplettieren:

Mag ja sein, dass Du Dich vom Vater des Kleinen verarscht und von dessen Mutter verkohlt fühlst. Mag auch sein, dass Deine Freizeitpläne damit durchkreuzt wurden. Nur eines kann und will ich nicht verstehen oder nachvollziehen: Wieso willst am Kleinen Rache üben, indem ihm das Umgangsrecht nimmst?

Mein "input" wäre da: setz Dich erst mal in Ruhe hin und überlege, wo Dein wirkliches Problem liegt. Nur so kannst Du es angehen und lösen.

Gruss
angelface

... so, und nun warte ich mal auf die heftigen reaktionen...





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