Salute Schmusekatze
Einen absoluten Frankenbetrag, wieviel die Wohnung kosten darf, gibt es im Thurgau nicht. Als Berechnungsbasis für Unterhalt (darin enthalten) werden die "Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums" angewendet. Was hier als "angemessen" betrachtet wird, liegt einerseits bei den grundsätzlichen finanziellen Möglichkeiten und andererseits bei gewissen Usanzen und dem Ermessensspielraum des Richters. Hinzu kommt, dass auch die regionalen Mietzinsunterschiede und die Verfügbarkeit freier Wohnungen den Betrag beeinflussen.
In der ganzen Berechnung könnte sich dann zudem die Frage stellen, wie sich die Wohnsituation bei Deinem angehenden Ex-Partner verändert. Bleibt er in der bisherigen Wohnung, könnte es passieren, dass diese als für ihn zu gross/zu teuer bewertet wird. Zieht er um, entstehen andere Wohnkosten, die seinerseits wieder die Berechnung beeinflussen.
Da es soch zu bedenken gilt, dass auch eine Trennungsvereinbarung einen erheblichen Einfluss auf die Zukunft hat, würde ich Dir doch empfehlen, dass Ihr Euch eine gesamthaft fundierte Beratung organisiert. Dies muss kein Anwalt sein und im Thurgau gibt es dafür verschiedene mehr oder weniger gute Anlaufstellen.
angelface