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Arbeitsgemeinschaft Tauschringe im Dialog
Tauschringe-Dialogliste - permanenter Workshop
Sage es mir, und ich werde es vergessen.
Zeige es mir, und ich werde mich daran erinnern.
Beteilige mich, und ich werde es verstehen.
(Lao Tse, 6. Jh. v. Chr.)
Nach dem Bundestreffen der Tauschringe 2005 in Berlin wurde dieses Forum gegründet. Seitdem folgen wir der alten Weisheit, die Heute wichtiger denn je ist. Das Forum war und ist Heimat der AG Tauschringe im Dialog und wird auch die Zukunft der Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe.
Herzlich willkommen!
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Autor |
Beitrag |
kreichenbach
Administrator
Beiträge: 122
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Erstellt: 29.08.13, 10:49 Betreff: Re: Stellungnahme der Tauschkreise östlich München und die Antwort des VzFbE e.V. |
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Hi Harald,
momentan fehlt mir die Zeit um die Umbrüche neu zu formatieren, lesbar ist es doch.
Zitat harr:
Zitat:
Der zeitbasierte Leistungsaustausch ist in der Tat sehr einfach und die juristische (erbrachte Leistung bedingt als Gegenleistung Leistungsversprechen, garantiert durch die Organisation Tauschring) und steuerliche Bewertung (Geldwerter Vorteil, Einnahmen minus Werbungskosten = Steuerlast) längst ebenso einfach geklärt. |
Ähm. Das ist ja jetzt wohl ein bisschen sehr einfach. Wie soll die Organisation Tauschring das Leistungsversprechen garantieren? Irgendwie scheinst du die ganze Diskussion über Überschuldung/Plusüberhang verpasst zu haben.
Stellst du dich hier gerade unwissend? Oder weißt du wirklich nicht, wie ein Tauschring funktioniert? Das wäre durchaus eine Erklärung für die seltsame Definition des VzFbE.
Antwort kr: 1. das ist die Grundlage. 2. alles was darüber hinaus geht, sind Fehlentwicklungen. 3. Würden TR die Überziehungsgrenzen beachten und das Systemkonto nicht einfach als aus dem Nichts sprudelnde Quelle betrachten, gäbe es kein Problem mit Überschuldung und Plusüberhang 4. Diese Diskussion kenne ich sehr wohl. Das wäre aber ein komplett eigenes Thema, würde ich dann auch gesondert betrachten. Nur nicht mehr vor dem BATT. Ich habe auch noch ein Leben ohne Tauschringe. 5. zum letzten Absatz: ich fürchte, Du merkst es nicht oder kannst nicht anders. Aber mit Deinen befremdlichen unterstellenden Fragen kann ich nicht. Das ist auf Dauer keine Basis für einen Austausch und ist von Null Wertschätzung geprägt. Zudem merke ich, das ich mich dabei in eine Auseinandersetzung begebe, die ich nicht will und die so unnötig ist wie ein Kropf.
Zitat harr:
Zitat:
Definiere Gegenleistung bezog sich jedoch auf das Bürgerengagement. Hier wird durchaus auch Gegenleistung erwartet. |
Damit kann ich auch dienen. Diesmal mit einem Zitat aus dem Bericht der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" von 2002, Drucksache 14/8900, S. 39 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/089/1408900.pdf):
"Gegenseitigkeit bedeutet im landläufigen Sinne, tätig zu werden mit der Vorstellung, irgendwann, wenn auch nicht unbedingt gleichzeitig, etwas Ähnliches zurückzuerhalten. Eine solche Gegenseitigkeit von Leistung und Gegenleistung ist im bürgerschaftlichen Engagement nicht unmittelbar enthalten. Indem die Bürgerinnen und Bürger selbst einen Vorteil von einer demokratischen, partizipativen Gesellschaft haben, für die sie sich bürgerschaftlich engagieren, gilt die Gegenseitigkeit jedoch in einem indirekten Sinne."
Antwort kr: Mir fällt hier eine verwirrende Diskrepanz in Deinen Ausführungen auf. Du unterstellst mir, in einigen TR Angelegenheiten nicht auf dem laufenden zu sein. Andererseits kommst Du hier laufend mit oft mehr als 10 Jahre alten Zitaten und Belegen. Wer verpasst hier eigentlich was? Oder willst Du den Eindruck erwecken, dass es bei den Tauschringen einen schon länger andauernden Stillstand gibt? Tatsache ist aber doch, dass hier Entwicklung und fortlaufende Veränderung stattfindet. Klar, nicht überall gleich und gleich schnell - und in manchen TR gibt es auch Stillstand bis zu drohenden Auflösung durch Aussterben der Mitglieder. Ich interessiere mich jedoch für die künftigen Chancen und Möglichkeiten, sehe Entwicklung.
Zitat harr: Im Tauschring geht es darum, etwas Ähnliches zurückzuerhalten (Stunde gegen Stunde), beim Bürgerschaftlichen Engagement nicht. Genau das ist die Grenze.
Zitat:
Nein, wir verwischen nichts. Wir setzen auf eine klare Definition und Abgrenzung der unterschiedlichen Bereiche, die es innernhalb eines Tauschrings nun mal gibt. |
Wer ist "wir"? Und von welchen "Bereichen" sprichst du? Natürlich wird ein Teil der Tätigkeiten in einem Tauschring unentgeltlich erledigt. Aber das ist auch in Firmen, Kirchengemeinden, Sportvereinen, Freundeskreisen und unter Nachbarn üblich. Antwort kr: "Wir" meint u.a. die VzFbE Mitglieder oder die Mitglieder der AG Tauschringe im Dialog, oder zumindest teilweise die Mitglieder der IG deutscher Tauschringe usw. Da gibt es viele. Bereiche: in der überwiegenden Anzahl der TR wird die komplette Organisations- und Leitungsarbeit komplett ehrenamtlich erbracht. Zwischen Mitgliedern werden gegenseitige Unterstützung und Hilfe vereinbart, die nicht mal dokumentiert, geschweige denn per Zeitverrechnung abgerechnet werden. Ähnliches gilt auch oft für Kooperationen mit anderen (gemeinnützigen) Vereinen und Trägern.
Was ist denn deiner Meinung nach der grundsätzliche Unterschied zwischen einem Tauschring und einem Gesangsverein?
Antwort kr: Ich benenne mal etwas, das kaum jemand wahr haben will. Es gibt, was die Organisationsform angeht, keinen wirklichen Unterschied. Beides sind Vereine. Entscheidender Unterschied ist in den meisten Fällen, dass Tauschringe zu 90% nichtrechtsfähige Vereine sind. Ob da gesungen wird oder getauscht, ist in dem Zusammenhang unerheblich. Ansonsten ist ein ganz elementarer Unterscheid die Tatsache, das Tauschringe in ihrem Kern sowohl Wirtschafts- als auch Idealverein sind. Und das schon von der Grundidee her. Das unterscheidet sie in der Tat stark von anderen. Aber zurück zur Rechtsfähigkeit:
Zwischen einem eingetragenen Verein und einem nicht rechtsfähigen Verein (auch: „nicht eingetragener Verein“ genannt) bestehen viele Gemeinsamkeiten:
- Die Mitglieder verfolgen einen gemeinsamen Zweck
- Beide Vereine bleiben unabhängig von wechselnden Mitgliedern bestehen
- Es besteht eine körperschaftliche Organisation unter einem Vereinsnamen
- Es gibt sowohl einen Vorstand als auch eine Mitgliederversammlung
- Es ist eine eigene Satzung vorhanden (auch wenn das TR oft "Spielregeln" nennen, stellt das eine Satzung dar)
Sowohl rechtsfähige als auch nicht rechtsfähige Vereine können in wirtschaftlich und nicht wirtschaftliche Vereine (= Idealvereine) unterteilt werden.
Der einzige Unterschied zwischen beiden Vereinsformen besteht darin, dass ein nicht rechtsfähiger Verein nicht im Vereinsregister eingetragen ist und somit keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Ein eingetragener Verein hingegen besitzt den Status einer juristischen Person, die dadurch – genau wie eine natürliche Person – Träger von Rechten und Pflichten ist.
Da der nichtrechtliche Verein keine eigenen gesetzlichen Regelungen besitzt, sind die Regelungen bezüglich des Vereinsrechts gemäß § 54 BGB sind auch nicht rechtlichen Verein anzuwenden; eine Ausnahme besteht lediglich bei der Rechtsfähigkeit. Nach neuster Rechtsprechung hingegen wird ein nicht rechtsfähiger Verein als aktiv und passiv parteifähig angesehen, was bedeutet, dass er sowohl verklagt werden als auch selbst Klage erheben darf.
Sollte dennoch ein Rechtsstreit von einem nicht rechtlichen Verein angestrebt werden, so muss dieser von der Gesamtheit der Mitglieder geführt werden. Jedes Mitglied muss dabei einzeln namentlich erwähnt werden. In der Praxis ist dies etwas schwierig, da es aufgrund der Vielzahl von Mitgliedern beziehungsweise deren Fluktuation häufig zu Problemen kommt. Die Haftung für Verbindlichkeiten des nichtrechtsfähigen Vereins liegt gemäß § 54 S. 1 BGB bei den Mitgliedern, falls diese Verbindlichkeiten durch einen rechtmäßig für den Verein Handelnden entstanden sind. Diese Regelungen wurden von der Rechtsprechung geändert: so haften Mitglieder nicht mehr mit ihrem Privatvermögen, außer wenn besondere Haftungstatbestände vorliegen. Klaus Reichenbach
____________________ Verein zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement e.V. - VzFbE Mail: vorstand[a]vzfbe.org Web: www.vzfbe.org Vereinsregister: Amtsgericht Kassel: 85 VR 4482
[editiert: 29.08.13, 10:53 von kreichenbach]
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