Wer eine Chacra besitzt oder eine Estancia und muss neu zaeunen, der muss wissen, dass an JEDER Seite - aber der Mitte nach rechts von innen aus gesehen - der Chacra-Besitzer den Zaun errichten muss! Nach links von innen aus gesehen, muss der Nachbar zaeunen! Er MUSS (ein Hinweis auf die Auseinandersetzung ansonsten mit einem Rechtsanwalt hilft immer!).
Weiter ist erwaehnenswert zu erfragen im VORFELD besteht ein Durchgangsrecht fuer einen anderen Nachbarn (wir haben eines und erfuhren das erst bei der notariellen Beurkundung und haetten noch zuruecktreten koennen, wollten das aber nicht!) - oder bestehen ueberhaupt irgendwelche Beschraenkungen auf die neu erworbene Chacra zu gelangen? Ist auch schon vorgekommen (ich weiss es vom Hoerensagen), dass jemand ein Stueck Land erwarb, ohne ein jegliches Zugangs- oder -fahrtsrecht zu haben! Bisher wurde unser ausgegebenes Geh- und Fahrtrecht nur genutzt, dass der Nachbar durchfahren oder gehen kann, um nach seinen Rindern zu sehen. Das Eigentum des Nachbarns - bisher unbewohnt - ist noch hoeher gelegen als meine Chacra und der Zufahrtsweg ist nach Regen sowieso recht schlecht. Im uebrigen ist das eine separate Durchfahrt die mich in keinster Weise stoert und ich habe ein gutes Verhaeltnis zu diesem Nachbarn - was sowieso immer das beste ist: Tuste mir nix, tu ich Dir nix!
Klaert alles im Vorfeld ab, denn sonst sind 1o % Anzahlung auf den Grundstueckserwerb futsch - ueber die sich der Verkaeufer dann diebisch freut!
Ach noch etwas: Ist ein Fluesschen - ein Arroyo - die Grenze zum Nachbarn, dann ist normalerweise die Arroyo-Mitte die Grenze. Wegen oft heftiger Regenfaelle werden die Grenzzaeune jedoch meist weggeschwemmt, so dass es sich empfiehlt den Grenzzaun etwas abseits der Gefahrenzone von Ueberschwemmungen zu ziehen. Mein Mann sagte immer: "Lassen wir diese Zone den Wildtieren" und da halten sie sich auch wirklich gerne auf. Die Galeriewaelder an den Arroyos sind eben Rueckzugsgebiete fuer die immer seltener werdenden Wildtiere.