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Beitrag 436 von 440 (99%) |<   <   >   >|

Autor jomenge
Datum 17.05.05, 08:11
Betreff Re: Anreise nach Uruguay


Hallo Manfred, setze ein Kopie deines Beitrages aus BusinessBereich hierher.

Gruss Joe

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Autor: ==MaBu==

Website: www.uruguayinfo.com

Thema: Einwanderung

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Daueraufenthaltsgenehmigungen für Uruguay

- Requisiten -

Nach Uruguay einzuwandern bzw. sich hier niederzulassen ist relativ einfach, wenn man die Tücken der Bürokratie kennt und sie zu nehmen weiß. Neue Bewohner werden hier freundlich aufgenommen und genießen in jeder Hinsicht die gleichen Rechte wie die Einheimischen, mit der einzigen Ausnahme, daß sie nicht wahlberechtigt sind. Bei Interpol sollten Sie allerdings nicht auf der Fahndungsliste stehen, Gesetzesbrecher sind auch hier nicht erwünscht.

Wer eine Daueraufenthaltsgenehmigung will, muß bei der Einreichung seines Antrages persönlich anwesend sein, d.h. Sie können einen solchen Antrag nicht für Angehörige oder Bekannte stellen, die derzeit nicht in Uruguay sind. Zusätzlich müssen alle einreisenden Personen, inklusive Kinder, die nachstehend aufgeführten Dokumente und Bescheinigungen vorlegen. Die notwendigen Übersetzungen lassen Sie am besten hier in Uruguay anfertigen. Alle anfallenden Gebühren sind hier ERHEBLICH billiger als in Deutschland, der Schweiz oder Österreich.

Was Sie nach Uruguay mitbringen bzw. sich schicken lassen müssen:

• a) Ihren Reisepaß (muß mindestens noch drei Monate gültig sein).
• b) Eine überbeglaubigte internationale Geburtsurkunde, ausgestellt in dem Land, in dem Sie geboren wurden (müssen auch auf spanisch oder ins Spanische übersetzt sein).
• c) Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren: polizeiliche Führungszeugnisse der Länder, in denen Sie in den zurückliegenden fünf Jahren gemeldet waren, sowie des Landes, dessen Staatsbürger Sie sind (ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt). Das Führungszeugnis Ihres letzten Aufenthaltslandes sollte nicht älter als drei Monate sein. Diplomaten benötigen nur ein Führungszeugnis des Landes, für das sie akkreditiert sind. (Sollte Ihr Führungszeugnis keinen Konsulatsstempel haben oder die Dreimonatsfrist etwas überschritten sein, können wir helfen.)
• d) Wenn zutreffend: Heiratsurkunde und relevante Arbeitsverträge (ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt)
• e) Bei Bedarf: Zeugnisse, Berufsabschlüsse, Diplome, Scheidungsurkunden etc. (ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt)
• f) Für Haustiere (bei der Einreise): ein amtstierärztliches Gutachten, das die Gesundheit des Tieres bescheinigt (am besten auch auf spanisch)

Überbeglaubigungen -d.h. Konsulatsstempel- bekommen Sie bei den uruguayischen Konsulaten (geht alles per Post; Anschriften und Telefonnummern finden Sie auf unserer Webseite). Die Dokumente b) bis e) müssen dann hier noch vom uruguayischen Außenministerium legalisiert werden.

Außerdem müssen Sie vorlegen bzw. mitführen:

• g) Einen Nachweis darüber, wie Sie Ihren Lebensunterhalt in Uruguay bestreiten werden, nicht älter als drei Monate. (Hier gibt es verschiedene legale Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen gerne dabei herauszufinden, welche die für Sie geeignetste ist.) Falls Sie Mieteinnahmen oder Renten / Pensionen als Nachweis Ihrer Liquidität benutzen wollen, empfehlen wir die entsprechenden Belege mitzuführen (Grundbuchauszüge, Rentenbescheide etc.). Alternativ können Sie in Uruguay auch eine Immobilie erwerben. Das wird von den Behörden als 'Garantie' angesehen, daß Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
• h) Ein Gesundheitszeugnis ("Carné de Salud"), zu dessen Erlangung Sie sich hier einigen wenigen medizinischen Routineuntersuchungen unterziehen müssen (wie z.B. Blut- und Urintest).
• i) Ihren Impfpaß oder Impfbescheinigungen. Erforderlich ist nur eine gültige Tetanusimpfung (für das Gesundheitszeugnis), die Sie, falls sie abgelaufen ist oder Sie Ihren Impfpaß nicht zur Hand haben, problemlos auch hier machen lassen können.
• j) Eine einfache Fotokopie Ihres Reisepasses.
• k) Drei Paßfotos.

Die uruguayischen Behörden lassen Ihnen ausreichend Zeit, um eventuell noch fehlende Dokumente oder Bescheinigungen beizubringen. Dennoch sollten Sie diese Angelegenheit mit der gebührenden Ernsthaftigkeit abwickeln und die Kulanz der Einwanderungsbehörde nicht unnötig auf die Probe stellen. Uruguay ist keine Bananenrepublik.

Der uruguayische Personalausweis ("Cédula de Identidad") wird für drei Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind problemlos. Der provisorische Personalausweis, den Sie sich ausstellen lassen können, wenn alle Hürden genommen sind, gilt für ein Jahr. Er ist in vollwertiger Personalausweis und dient als Überbrückung, bis Sie Ihre endgültige "Cédula" erhalten.

- Einkommensnachweis -

Als Einkommensnachweis werden Mieteinnahmen, Renten, Pensionen, Unterhaltszahlungen sowie Einkuenfte aus Unternehmen anerkannt, deren Eigentuemer oder Teilhaber Sie sind. 500,- USD pro Monat und Person reichen dabei aus. Gehälter, die Sie in Deutschland oder anderswo bezogen haben, sind leider wertlos, ebenso wie künftig zu erwartende Einnahmen. Auch Bankguthaben, Aktien, Wertpapierdepots, Lebensversicherungen etc. werden von der Einwanderungsbehörde nicht als ausreichende Sicherheiten akzeptiert.

Eine sichere und überlegenswerte Alternative ist der Erwerb einer Immobilie in Uruguay, wobei deren Wert für die Einwanderungsbehörde keine Rolle spielt. Ebenso sicher ist der Nachweis eines uruguayischen Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag).

Sollte von all diesen Optionen nichts für Sie "passen", finden wir eine andere Lösung.

- ‚Papierkram’ in Deutschland -

Polizeiliches Führungszeugnis

Alle Einwanderer ab 14 Jaheren benötigen polizeiliche Führungszeugnisse der Länder, in denen sie während der letzten fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz hatten und dessen Staatsbürger sie sind. Sollten Sie in mehreren oder bürokratisch ‚schwierigen’ Ländern gewohnt haben, raten wir Ihnen bei der uruguayischen Einwanderungsbehörde nur Deutschland als Aufenthaltsland der letzten Jahre anzugeben. Das Amt macht sowieso in jedem Fall eine Routineanfrage bei Interpol und der DEA.

Deutsche polizeiliche Führungszeugnisse beantragen Sie formlos bei: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, 53169 Bonn. Die dafür benötigten Antragsformulare können Sie von der Webseite des Bundeszentralregisters herunterladen (www.bundeszentralregister.de).

Die Gebühren belaufen sich auf 26 Euro (13 für die Urkunde und 13 für die Beglaubigung). Bitte den richtigen Betrag überweisen, sonst haben Sie ein Mehrfaches an Arbeit. Die Bankverbindung ist auf den Antragsformularen ausgewiesen. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. 6 Wochen. Aktuelle Infos zum Thema finden Sie auf der o.g. Webseite des Bundeszentralregisters.

Sie können das Führungszeugniss auch bei Ihrer Gemeinde beantragen. Wichtig ist in diesem Fall, daß Sie klarstellen, daß diese Urkunde für das Ausland benötigt wird und vom Bundeszentralregister beglaubigt werden muß. Alles weitere wie oben.

Die beglaubigte Urkunde muss dann zur Überbeglaubigung an die Botschaft von Uruguay in Düsseldorf geschickt werden. Anschrift: Konsulat der Republik Uruguay, Karl-Theodor-Str. 6, D-40213 Düsseldorf, T: (0211) 2005 6510. Hier werden weitere 36 Euro an Gebühren fällig, die Sie Ihrem Schreiben beilegen müssen.

Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden

Diese muß man bei seiner Gemeinde beantragen, wobei darauf zu achten ist, daß internationale Urkunden ausgestellt werden und nicht nur Kopien aus dem Stammbuch. Wenn Sie in einer Stadt wohnen, erledigen Sie das auf dem Rathaus. Auf dem Land geht man zur Gemeinde und muß die Dokumente dann noch zusätzlich vom Landratsamt beglaubigen lassen.

Danach müssen diese Dokumente zur Beglaubigung zum entsprechenden Regierungsbezirk und danach zur Überbeglaubigung an das uruguayische Konsulat des entsprechenden Bundeslandes geschickt werden.

Beispiel: Mann ist in Hamburg geboren, Frau in München, geheiratet haben die beiden in Berlin. Folglich muß die Geburtsurkunde des Mannes zur Überbeglaubigung an das uruguayische Konsulat in Hamburg, die Geburtsurkunde der Frau an Konsulat in München, die Heiratsurkunde an das Konsulat in Berlin gesandt werden. Warum? Die Unterschriftsproben liegen nach Bundesländern bei den jeweiligen Konsulaten.

Die Adressen der uruguayischen Konsulate in Deutschland, Österreich und der Schweiz finden Sie auf unserer Webseite. Adressen in anderen Ländern teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Beispiel: Ehepaar mit 2 Kindern

4 internationale Geburtsurkunden
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07 Euro Ausstellung der Urkunde
15 Euro Beglaubigung durch Regierungsbezirk
36 Euro Überbeglaubigung durch uruguayisches Konsulat des Bundeslandes
= 58 Euro x 4 = 232 Euro

2 polizeiliche Führungszeugnisse
--------------------------------------
13 Euro Ausstellung der Urkunde
13 Euro Beglaubigung durch Bundeszentralregister
36 Euro Überbeglaubigung durch uruguayisches Konsulat in Düsseldorf
= 62 Euro x 2 = 124 Euro

1 internationale Heiratsurkunde
---------------------------------------
07 Euro Ausstellung der Urkunde
15 Euro Beglaubigung durch Regierungsbezirk
36 Euro Überbeglaubigung durch uruguayisches Konsulat des Bundeslandes
= 58 Euro


Alle Angabgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Die Gebühren können variieren.




____________________
Leben braucht Freiheit!
Weitere Infos auf www.UruguayInfo.com oder über [email protected].
 



[editiert: 17.05.05, 08:13 von ]


Diskussionsverlauf:
Fragen rund um die Einwanderung ins Land
    Einwanderungshelfer
    Re: Fragen rund um die Einwanderung ins Land
    Re: Fragen rund um die Einwanderung ins Land
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    Daueraufenthaltsgenehmigung
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    Re: Anreise nach Uruguay
    Re: Anreise nach Uruguay



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