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Autor Tschicki
Datum 30.05.18, 02:03
Betreff Steuerpflichtiger Anteil der Rente steigt – bis zu 100 Prozent


Steuerpflichtiger Anteil der Rente steigt – bis zu 100 Prozent

Die Freude währte bei vielen Rentnern nur kurz: Infolge der Rentenerhöhung zu Mitte des Jahres werden sie steuerpflichtig. Je nach Renteneintrittsalter steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente, bis dieser 100 Prozent erreicht.

Für über 20 Millionen Rentner steigen ab Juli 2018 die Altersbezüge. Im Westen stehen 3,22 Prozent und im Osten 3,37 Prozent mehr auf dem Rentenbescheid. Das ist eine gute Nachricht. Allerdings werden mit der Erhöhung der Altersbezüge viele Senioren erstmals steuerpflichtig. Laut Bundesfinanzministerium (BMF) werden im Jahr 2018 voraussichtlich 4,41 Millionen Rentner steuerlich belastet. Für das Jahr 2019 wird die Zahl der steuerpflichtigen Rentner auf 4,57 Millionen geschätzt – bei unverändertem Rententarif. Das wäre jeder Vierte Rentner in Deutschland.


Steuerpflichtiger Anteil der Rente steigt beständig
Seit 2005 regelt das Alterseinkünftegesetz die Besteuerung der Altersbezüge. Wichtiger Aspekt ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer im Jahr 2005 oder davor in Rente ging, muss 50 Prozent Altersbezüge versteuern. Dieser Anteil erhöht sich bis zum Jahr 2020 um jährlich zwei Prozent und liegt dann bei 80 Prozent. Danach erhöht der steuerpflichtige Anteil pro Jahr um ein Prozent, bis zu 100 Prozent im Jahr 2040. Anders ausgedrückt: Der steuerliche Rentenfreibetrag sinkt beständig.


mehr

https://www.t-online.de/finanzen/id_83464092/steuerpflichtiger-anteil-der-rente-steigt-bis-zu-100-prozent.html



Das moechte ich noch rauspicken


Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen
Liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte eines Rentners über dem jährlichen Grundfreibetrag, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen neben den Renteneinkünften auch weitere Einnahmen wie zum Beispiel eine Pension, Betriebsrente, Riester-/Basis-Renten, private Leibrenten oder auch Mieteinnahmen sowie auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Für das Jahr 2017 lag der Grundfreibetrag bei 8.820 Euro und bei Paaren bei 17.640 Euro.
Für das Jahr 2018 erhöht sich das steuerfreie Existenzminimum auf 9.000 Euro für Alleinstehende und 18.000 für Paare.

[editiert: 30.05.18, 02:05 von ]


Diskussionsverlauf:
Steuerpflichtiger Anteil der Rente steigt – bis zu 100 Prozent
    Re: Steuerpflichtiger Anteil der Rente steigt – bis zu 100 Prozent



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